Kartenlesegeräte
07.07.2025
Lesezeit 10 min.

Bargeldloser Zahlungsverkehr Schnell, sicher - und unverzichtbar

Bargeldloser Zahlungsverkehr wird seit Jahrzehnten gerne eingesetzt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Üblich waren unbare Zahlungen früher hauptsächlich bei größeren Beträgen - Kartenzahlung, Scheck, Lastschrift und Überweisung ersetzen größere Bargeld-Summen also schon seit langem. Bei kleineren Beträgen bis etwa 50 € bevorzugten Kunden im deutschen Einzelhandel oder der Gastronomie bis vor noch nicht allzu langer Zeit jedoch Bargeld.

Doch das ändert sich zunehmend - die Beliebtheit bargeldloser Zahlungsarten auch für kleinere Beträge nimmt seit Jahren zu: Bereits 2019 überstieg das Volumen der bargeldlosen Zahlungen das Volumen der Bargeldumsätze an den deutschen POS (Points of Sale – also den Verkaufspunkten). Deutschland ist damit ein "Spätentwickler" - in vielen anderen Ländern dominierte bargeldloser Zahlungsverkehr schon sehr viel früher.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Kartenzahlung verzichten kostet Umsatz - immer mehr Kunden aller Altersgruppen zahlen lieber bargeldlos.

  • Viele Kunden bezahlen nur noch per Smartphone und führen weder Bargeld noch Karten mit sich.

  • Manche EC-Kartenterminals können ohne monatliche Grundgebühr eingesetzt werden - und kommen so ohne finanzielles Risiko.

  • Die Abwicklung von baren Zahlungen verursacht auch Kosten.

Diesen nun auch hierzulande erkennbaren Trend hin zum bargeldlosen Bezahlen auch bei kleineren Beträgen hat die Corona-Pandemie noch einmal deutlich verstärkt. Denn bargeldloser Zahlungsverkehr ist hygienischer als Bargeld – gerade wenn kontaktlos ohne PIN-Eingabe bezahlt werden kann.

Doch das ist nicht der einzige Grund, warum bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten am POS unverzichtbar sind. Viele Kunden tragen überhaupt kein Bargeld mehr mit sich - und wer immer noch auf die Möglichkeit, bargeldlos und kontaktlos zu bezahlen verzichtet, riskiert für die nahe Zukunft die bargeldlosen Kunden zu verlieren – und damit Umsätze!

Dieser Artikel erläutert, was die Kosten und Gebühren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr beeinflusst und was sonst dazu zu beachten ist.

Was gilt als bargeldloser Zahlungsverkehr?

Unter „bargeldlos bezahlen“ verstehen viele zunächst die Kartenzahlung am EC-Gerät. Die Definition "Bargeldloser Zahlungsverkehr" umfasst allerdings noch weitere Formen der bargeldlosen Bezahlung - und ist älter als girocard, Gironetz und EC-Kartenterminal.

Die "Klassiker" des bargeldlosen Bezahlens

Die unkomplizierte Konto-Abbuchung per Lastschrift durch einen Zahlungsempfänger (wie bspw. die Telefongesellschaft), die Übertragung größerer Beträge per Euroscheck, die praktische Banküberweisung einer Handwerker-Rechnung oder der Lohneingang auf dem eigenen Bankkonto: All diese komfortablen bargeldlosen Giroverkehr-Zahlungen sind schon länger nützlich und beliebt, als es EC-Geräte und EC-Karten gibt. Am POS spielen diese Zahlungsarten jedoch keine Rolle.

Bargeldloser Zahlungsverkehr am POS

Zu den genannten Klassikern kommen die bargeldlosen Zahlungsarten, die eine Zahlung am Kartenterminal ermöglichen:

  • Electronic Cash (girocard bzw. Debitkarte und PIN)

  • SEPA-Lastschrift (girocard und Unterschrift)

  • Kreditkarten

  • Mobile Payment (per App oder Wallet auf dem Smartphone)

Für Smartphone-Zahlungen ist anzumerken, dass in Smartphone-Wallets überwiegend Kreditkarten hinterlegt sind. Weniger üblich sind die girocard und andere Debitkarten. Wichtig ist dies für die Entscheidung, welche Zahlungsarten an deutschen POS angeboten werden sollten: girocard-Akzeptanz ist Pflicht und Kreditkartenakzeptanz empfiehlt sich fast immer!

Weitere Zahlungs-Lösungen für Händler "Am Puls der Zeit"

Außerdem existieren weitere bargeldlose Zahlungsarten wie bspw. PAYONE Link. Hier erhalten Kunden einen Link, über den sie zahlen können (z.B. per E-Mail oder über einen Messenger). Ein Paylink kann bspw. in einem Online-Shop zur Verwendung kommen; möglich ist der Einsatz aber auch in Geschäften vor Ort. Der POS-Paylink ermöglicht es dem Kunden beispielsweise, direkt auf der Verkaufsfläche ein Produkt zu erwerben. Dann muss er nicht an der Kasse anstehen – ein Komfortgewinn für den Kunden.

Was kostet bargeldloser Zahlungsverkehr?

Das Bezahlterminal alleine ist ohne eine weitere Komponente nicht einsatzfähig: Um Zahlungen abwickeln zu können, müssen Händler und Dienstleister immer einen sogenannten Zahlungsdienstleistungsvertrag (auch Akzeptanz- oder Service-Vertrag genannt) mit Anbietern wie PAYONE, Deutschlands größtem Zahlungsdienstleister, abschließen. Vergleichbar ist dieser Vertrag mit einem Mobilfunkvertrag, der das Telefonieren mit einem Mobiltelefon erst ermöglicht.

Der Anbieter-Vertrag bestimmt die Kosten

Dieser Vertrag bestimmt auch im Wesentlichen die Kosten für die bargeldlose Zahlungsabwicklung. Mehr noch als technische Features und Ausstattung des eigentlichen Terminals. Dabei existieren verschiedene Tarif-Modelle, die sich für unterschiedliche Rahmenbedingungen und Umsatzstrukturen eignen:

  • Verträge wie All Time Flex und Tap on Mobile richten sich einerseits an Händler und Dienstleister, die vergleichsweise wenige Kartenzahlungen abwickeln müssen. Und andererseits an Neueinsteiger, die noch nicht abschätzen können, wie viele Kunden die Kartenzahlung bevorzugen. Denn beide Tarife verzichten auf eine monatliche Grundgebühr. Dafür sind die Transaktionsgebühren (die Kosten je einzelner Zahlung) etwas höher als bei den beiden folgenden Tarifen.

  • All Card Flat oder PAYONE Classic eignen sich für erfahrenere Händler mit vielen Kartenzahlungen. Beide Verträge kommen mit einer fixen monatlichen Zahlung. Die Monatsgebühr von All Card Flat ist höher als bei PAYONE Classic, dafür fallen bis zu einem vorab festgelegtem Umsatzvolumen keinerlei Transaktionsgebühren an.

Welcher Vertrag im Einzelfall der günstigste ist, hängt also von der jeweiligen Umsatzstruktur ab. In unserem Artikel zu Kartenzahlungsgebühren finden weitere Informationen zu diesem Thema.

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Wie funktioniert Kartenzahlung an wechselnden Standorten?

Wer nicht immer am gleichen Ort kassiert, wie bspw. Wochenmarkthändler, alle möglichen mobilen Dienstleister oder auch Taxi-Dienste, kann natürlich kein kabelgebundenes oder WLAN-betriebenes Kartenlesegerät einsetzen. Hier eignet sich ein Kartenterminal mit eigener SIM-Karte - oder sogar das eigene Smartphone, wie der nächste Absatz zeigt.

Ist ein EC- oder Kartenterminal für Kartenakzeptanz unbedingt erforderlich?

Bis vor kurzem waren ein Kartenterminal oder ein Kassensystem mit integrierten Kartenleser die einzige Möglichkeit, Kartenzahlungen anzunehmen. Das ist heute nicht mehr der Fall: PAYONE ermöglicht mit Tap on Mobile, Kartenzahlung über das eigene Smartphone abzuwickeln. Dafür ist nur eine App auf dem iPhone oder Android-Handy zu installieren sowie ein Zahlungsdienstleistungsvertrag abzuschließen.

Bargeldloser Zahlungsverkehr: Die Vorteile für Händler

Die Zahl der Kunden, die aus Gewohnheit kein Bargeld bei sich tragen, wächst stetig. Diese sind für den Händler nicht verloren, wenn sie bargeldlos bezahlen können. Aber es gibt noch mehr Gründe, bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.

  • Da Kunden nicht durch das mitgeführte Bargeld limitiert sind, darf sich der Händler am POS über Spontankäufe und damit zusätzliche Umsätze freuen.

  • Geldautomaten finden sich in Deutschland immer weniger - was Kunden die Bargeldbeschaffung grundsätzlich erschwert. Deshalb führen immer mehr Kunden nicht nur aus Gewohnheit kein Bargeld mit sich. Vielmehr sind sie auf Kartenakzeptanz angewiesen.

  • Kartenakzeptanz erzeugt auch Vorteile beim Bargeld-Handling: Weniger Wechselgeld muss vorgehalten werden, entsprechend ist der Weg zur Bank, um Wechselgeld zu beschaffen, seltener notwendig.

  • Nicht zuletzt bedeutet weniger Bargeldbestand auch ein Plus an Sicherheit, da die baren Tageseinnahmen geringer ausfallen - was das Diebstahlrisiko senkt.

Die Anbindung eines Kartenterminals an ein Warenwirtschafts- oder Kassensystem vergrößert das Komfort-Potential der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten für Händler und Dienstleister noch deutlich.

Die Service-Vorteile des bargeldlosen Bezahlens für Kunden

Generell schätzen Kunden besonders, dass bargeldloser Zahlungsverkehr schnell und unkompliziert ist - und beim kontaktlosen Bezahlen darüber hinaus auch noch hygienischer. 

Weitere Vorteile der Kartenzahlung sind:

  • Das Zählen des Wechselgeldes sowohl auf Seite des POS als auch auf Kundenseite entfällt - Wechselgeldfehler sind somit ausgeschlossen.

  • Bargeldloses Bezahlen ermöglicht Spontankäufe, da Kunden nicht durch das mitgeführte Bargeld in ihren Ausgaben limitiert sind.

  • Ausländische Kunden müssen kein Geld wechseln, sondern können mit ihren Karten ganz einfach in Euro bezahlen.

  • Nicht zuletzt ist es für Kunden oft auch unpraktisch, vor dem Einkauf beim „Bäcker an der Ecke“ erst zum Geldautomaten zu müssen, wenn gerade kein Bargeld zur Hand ist. 

Als Kundenservice ist bargeldloses Bezahlen also mittlerweile unverzichtbar – gerade auch bei kleineren Beträgen.

Wie sicher ist bargeldloser Zahlungsverkehr?

Die Sicherheit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist aus zwei unterschiedlichen Ansätzen heraus zu beurteilen. Zum einen betrifft dies die technischen Sicherheitsstandards, zum anderen die Zahlungssicherheit, die nicht von der Infrastruktur abhängig ist.

Technische Infrastruktur

Für Kunden und Händler sind im bargeldlosen Zahlungsverkehr mehrere Sicherheitsvorkehrungen eingebaut. Diese verhindern den Zugriff auf Zahlungs- und Kundendaten sowie deren Missbrauch. Die Kommunikation zwischen Händler und Zahlungsdienstleister läuft beispielsweise über sichere Internetverbindungen, die Zugriff auf den Datenaustausch nicht zulassen. Das gilt sowohl für stationäre Internetanbindungen über Kabel oder WLAN als auch für mobile Terminals mit SIM-Verbindung. Auch die technische Infrastruktur beim Zahlungsdienstleister erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen. Dort vorhandene Sicherheitsvorkehrungen erlauben das unberechtigte Entwenden von Kunden- und/oder Zahlungsdaten ebenfalls nicht.

Zahlungssicherheit

Girocard (EC-Karte)
Beim Einsatz der Girocard gelten vom Kartenausgeber (Bank oder Sparkasse) festgelegte Grenzen. Ab bestimmten Beträgen (meist sind das 50 €) muss der Kunde die Zahlung z. B. per PIN oder Unterschrift autorisieren. Außerdem sind für Zahlungen in der Regel Höchstbeträge festgelegt, die täglich oder wöchentlich möglichen Zahlungsbeträge begrenzen.

Kreditkarte
Der Einsatz der Kreditkarte ist dagegen in der Regel zu autorisieren. Bei physischen Kreditkarten erfolgt dies durch PIN oder Unterschrift, bei virtuellen Karten (Zahlungs-App auf dem Smartphone) auch durch Fingerabdruck oder Face ID. Teilweise lassen sich diese Limits durch den Karteninhaber individuell im Online-Banking einstellen. Auch hier sind oft Höchstbeträge für tägliche oder wöchentlich mögliche Zahlungsbeträge angesetzt.

Karteninhaber können bei EC- oder Kreditkartenverlust größere Schaden abwenden, wenn Sie beim Sperr-Notruf der Banken (Tel.: +49 116 116) den Verlust der Karte melden. Der Verlust einer EC-Karte sollte zudem zeitnah bei einer Polizei-Dienststelle angezeigt werden. Dank des Projekts KUNO ist die EC-Karte dann auch für Beträge unterhalb des Autorisierungslimits gesperrt.

Die Autorisierungspflicht ab bestimmten Beträgen besteht aus zwei Gründen:

  • Sie schützt Kunden vor höheren Verlusten, falls die Karte verloren geht oder entwendet wird.

  • Sie garantiert dem Händler Zahlungssicherheit, da bei Autorisierung gleichzeitig eine Prüfung der Kontodeckung erfolgt.

Hinsichtlich der Zahlungssicherheit existiert allerdings eine wichtige Ausnahme: Bei der SEPA-Lastschrift (Girocard-Zahlung mit Autorisierung per Unterschrift) erfolgt KEINE zeitgleiche Prüfung der Kontodeckung. Das heißt, dass der Kaufbetrag von der Kundenbank zurückgebucht wird, falls das Konto nicht gedeckt ist. Dass ein Konto nicht gedeckt ist, erfährt der Händler allerdings erst, wenn der betreffende Kunde samt der verkauften Ware oder Dienstleistung nicht mehr vor Ort ist - was besonders bei Nicht-Stammkunden Probleme aufwirft:

Die Kundenbank stellt zwar die Kontakt-Daten des betreffenden Kunden bereit, ist dieser aber nicht ohne weiteres greifbar oder zahlungsunwillig, muss man als Händler den Rechtsweg einschlagen und den Kaufbetrag beim Kunden einklagen. Das ist aufwändig und verläuft leider nicht immer erfolgreich.

Um nicht Gefahr zu laufen, auf Kosten "sitzen zu bleiben", sollte die SEPA-Lastschrift also nur bekannt guten (greifbaren) Kunden angeboten werden. Bei neuen oder weniger regelmäßigen Kunden empfehlen sich eher die bekannt sicheren Zahlungsarten wie Electronic Cash (Girocard +PIN), Mobile Payment oder Kreditkarte.