Zahlungsdienstleister
Rund um Payment
26.07.2023
Lesezeit 6 min.

Zahlungsdienstleister Unverzichtbar für bargeldlose Zahlungen

Ohne Zahlungsdienstleister, auch Payment Service Provider ("PSP"), Zahlungsabwickler oder Zahlungsanbieter genannt, könnten Handel und Dienstleistung bargeldlose Zahlungen nur sehr umständlich - wenn überhaupt - entgegennehmen. Allgemein ist diese wichtige Rolle der Zahlungsdienstleister jedoch kaum bekannt. Die Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen ist tatsächlich die Kernaufgabe von Zahlungsdienstleistern wie PAYONE.

Diese Funktion übernehmen sie sowohl im stationären Handel als auch im E-Commerce - und zwar so gut wie immer dann, wenn Konsumenten eine Ware oder Dienstleistung bargeldlos zahlen. Da Bargeld im deutschen stationären Handel an Relevanz verliert und der E-Commerce-Anteil am gesamten Handel kontinuierlich zunimmt, wächst auch die Bedeutung der Payment Provider.

Was leisten Zahlungsdienstleister?

Zahlungsdienstleister wie PAYONE übernehmen zunächst die Abwicklung bargeldloser Zahlungstransaktionen zwischen Händler, Kunden, Banken und Zahlungssystemen (z.B. Kreditkartennetzwerken). Am POS ist dafür ein Kartenterminal erforderlich, online ein sogenanntes Zahlungs-Plugin, das Zahlungen im Online-Shop überhaupt erst ermöglicht.

Mehr als "nur" Zahlungsabwicklung

Die Verarbeitung von bargeldlosen Zahlungen ist die Hauptaufgabe von PAYONE & Co. Die Payment Service Provider bieten darüber hinaus aber weitere, sogenannte Mehrwert-Services, die im Zusammenhang mit bargeldlosen Transaktionen stehen. Das sind am POS bspw. Services wie Bargeldauszahlung, die Trinkgeldfunktion, Flottenkarten oder auch das zur Verfügung stellen kompletter Kassensysteme.

Für Unternehmen im E-Commerce stellt PAYONE außer Bezahllösungen für Online-Shops auch zusätzliche Funktionen wie bspw. ein Rechnungsmanagement oder eine Absicherung gegen Zahlungsausfälle. Selbst für Händler oder Dienstleister ohne Internetauftritt oder Webshop sind E-Commerce-Zahlungslösungen verfügbar: PAYONE Link ermöglicht Zahlungen über einen Link, dass auf elektronischem Weg an den Kunden gesendet werden kann.

Welche Zahlungsdienstleistung für wen?

Unternehmen wie Händler, Online-Händler, Gastonomen und andere Dienstleister existieren in unterschiedlichen Größenordnungen: vom kleinen Bio-Laden oder Bäcker an der Ecke über die Szene-Bar bis hin zum international tätigen „E-Commerce-Giganten“ oder auch die Restaurantkette, die in ganz Deutschland oder sogar Europa vertreten ist. Selbstverständlich haben diese verschiedenen „Unternehmens-Typen“ unterschiedliche Bedürfnisse, wenn es darum geht, ihren Kunden bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten anzubieten.

Zahlungslösungen für alle Branchen
Zahlungslösungen für alle Branchen

PAYONE bietet deshalb eine Vielfalt möglichst „passgenauer“ Lösungen für bargeldloses Bezahlen für die verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen an - mit Vertragskonditionen, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt sind. Die nächsten Abschnitte zeigen Zahlungsdienstleistungsverträge für den E-Commerce und das Vor-Ort-Geschäft am POS.

Welche Zahlungsdienstleistung für den E-Commerce?

PAYONE unterstützt Händler und Dienstleister, die ihre Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, mit verschiedenen Bezahllösungen - von der Einsteiger-Lösung ohne monatliche Grundgebühr bis hin zur individualisierbaren Lösung für E-Vom-Spezialisten, die über etwas fortgeschrittenere IT-Kenntnisse verfügen.

Zahlungslösungen für Online-Shops

Zahlungslösungen für Online-Shops

  • Mit oder ohne eigenen Online-Shop
  • Inkl. professionellen Payment-Plugin

Die Integration eines Zahlungs-Plugins in einem Webshop ist immer erforderlich - ohne dieses Zahlungs-Gateway, das der ZDL bereitstellt, ist der Verkauf von Waren über Online-Shops nicht möglich. Online-Zahlungen sind übrigens nicht auf Online-Shops beschränkt: Wer bspw. über Social-Media-Kanäle Waren verkaufen möchte, kann Zahlungslinks erzeugen und per E-Mail, Messenger-Services oder auch SMS an Kunden versenden. PAYONE Link ist somit auch perfekt geeignet, zeitgemäße Konzepte wie Click & Collect oder einen Omnichannel-Verkauf in die Vertriebsstrategie zu integrieren.

Zu allen Zahlungslösungen können die Mehrwert-Services entsprechend den individuellen Wünschen und Anforderungen dazu gebucht werden.

Welcher ist der beste Zahlungsdienstleistungs-Vertrag am POS?

Händler oder Dienstleister, die (noch) keine Onlineshops betreiben und in der Regel Debitkarten-, Mobile-Payment- und Kreditkartenzahlungen anbieten, benötigen einen Zahlungsabwicklungsvertrag, der genau zur individuellen Umsatz-Struktur am POS passt. Für Neueinsteiger ins bargeldlose Zahlen bietet PAYONE bspw. mit All Time Flex einen Vertrag ganz ohne Fixkosten. All Card Flat und PAYONE Classic richten sich dagegen an erfahrenere Händler.

Zahlungslösungen im stationären Handel

Zahlungslösungen im stationären Handel

  • Modernes Kartenlesegerät
  • Passender Akzeptanzvertrag

Mancher Händler oder Dienstleister mit stationärem Geschäft bevorzugt dagegen ein Kassensystem mit „Alles-aus-einer-Hand-Komfort“ für die gesamte Unternehmens-Logistik. Auch hier hat PAYONE Lösungen passend für fast alle Branchen parat. Die übrigens auch für kleinere Geschäfte sehr sinnvoll sein können - nicht nur für größere. Denn: Ein All-in-One-Kassensystem kann am POS unterm Strich für Einsparungen sorgen, die größer ausfallen als die Kosten für die Zahlungsdienstleistung und das Kassensystem.

Geht es auch ohne Payment Service Provider?

Bargeldlose Zahlungen abwickeln ist eine technisch und vertraglich komplexe Aufgabe, die eine ganze Reihe Verträge und eine umfangreiche technische Infrastruktur benötigt. Zahlungsdienstleister minimieren den rechtlichen und technischen Aufwand für alle Beteiligten, indem sie diesen Aufwand bei sich bündeln und somit die Kosten für alle Beteiligten reduzieren (wie sie das machen, zeigt dieses Kapitel). Das sind weite Teile der gesamten Wirtschaft und damit letztendlich die gesamte Gesellschaft - und deshalb ist die Dienstleistung des Payment Service Providers unverzichtbar.

Die rechtliche Grundlage

Jede bargeldlose Zahlung kann nur dann abgewickelt werden, wenn vorher Verträge zwischen Kunde, Kundenbank (oder bspw. einem Kreditkartenunternehmen), Zahlungssystemen, Händler und Händlerbank abgeschlossen wurden. Diese Verträge verpflichten bspw. die Kundenbank, dem Händler den Zahlungsbetrag auf das Händlerkonto zu überweisen, wenn der Kunde eine Ware erwirbt. Den Erwerb der Ware muss der Händler gegenüber der Kundenbank nachweisen. Als rechtlicher Nachweis gilt, dass der Kunde der Zahlung zustimmt, indem er die Zahlung autorisiert. Die Zahlungsautorisierung der Kundenbank erfolgt am POS über ein Kartenlesegerät (per PIN oder Unterschrift) oder per Zahlungs-Plugin ("Zahlungs-Gateway") des Online-Shop (bspw. Passwort oder Fingerabdrucksensor).

PSP schaffen den rechtlichen Rahmen einfach und effizient

Verträge zwischen den genannten Parteien sind für alle bargeldlosen Zahlungsarten erforderlich, nicht nur für girocard und andere Bankkarten: Wer Zahlungsarten wie bspw. PayPal, Alipay, Apple und Google Pay akzeptieren möchte, benötigt dafür individuelle vertragliche Abmachungen. Ein einzelner Händler oder Dienstleister könnte all diese Verträge theoretisch unabhängig abschließen. Praktisch ist dies nicht realistisch, da dies aufgrund der Vielzahl von Unternehmen, Kundenbanken, Kreditkartenanbietern, Zahlungsarten und Zahlungssystemen einen gewaltigen logistischen Aufwand mit entsprechenden Kosten verursachte. Nur für die „ganz großen“ wie z.B. Otto, Zalando oder auch Rewe ist das praktikabel - für kleinere und mittlere Unternehmen nicht.

Ein Zahlungsdienstleister wie PAYONE ermöglicht, dass Händler und Dienstleister mit nur einem einzigen Zahlungsdienstleistungsvertrag - eben zwischen Händler und PSP - alle gängigen Zahlungsarten abwickeln können. 

Der Zahlungsdienstleistungsvertrag autorisiert den Payment Service Provider, als Vermittler zwischen allen Banken, Zahlungssystemen und Händlern aufzutreten. Die Aufgabe, die der PSP damit übernimmt, ist nicht trivial, denn es muss sichergestellt sein, dass alle an der Zahlung Beteiligten optimal abgesichert sind. Es gilt, größtmögliche Zahlungssicherheit herzustellen und Kunden, Händler und Banken vor Missbrauch zu schützen.

Banken sind keine Zahlungsdienstleiter

Meist bieten auch Banken die Zahlungsdienstleistung, indem sie ihren Kunden ein EC-Gerät zur Verfügung stellen. Jedoch gilt: Banken sind keine Zahlungsdienstleister - wie kann das also sein? In diesen Fällen schließen die Banken ihrerseits einen Vertrag mit den ZDL, der es ihnen erlaubt, eigene Vertragskonditionen zu bestimmen. Diese verursachen für die Händler und Dienstleister oft etwas höhere Kosten als ein direkter Vertrag zwischen Händler und Zahlungsdienstleister. Das ist nicht immer der Fall, es gilt also, die Konditionen von Banken und Payment Service Providern zu vergleichen

Die Technik

Der Zahlungsdienstleister stellt ein oder mehrere Kartenlesegeräte bzw. das Zahlungs-Plugin für den Online-Shop zur Verfügung. Sowohl das Kartenterminal als auch das Plugin können grundsätzlich alle gängigen Zahlungsarten abwickeln. Welche Zahlungsarten tatsächlich akzeptiert werden, hängt allerdings vom Zahlungsdienstleistungsvertrag ab - nicht von der Technik. Enthält der Vertrag bspw. keine Kreditkartenzahlung, verarbeiten Terminal oder Zahlungs-Plugin auch keine Zahlungen mit Kreditkarten. Sowohl Kartenterminal als auch Zahlungs-Plugin sind technisch komplex, um alle notwendigen Sicherheitsbestimmungen erfüllen zu können. Entsprechend teuer ist der Kauf eines EC-Gerätes. Deshalb empfiehlt sich in aller Regel auch der Abschluss eines Zahlungsdienstleistungs-Vertrags, der die Bereitstellung des EC-Geräts inkludiert (was auch üblich ist).