Kassensoftware und Kassensysteme am POS Weit mehr als eine Registrierkasse

Viele praxiserprobte Funktionen
für Einzelhandel, Gastronomie & Dienstleistung

Kassensoftware - als All-in-One-Kassensystem oder PC-Software - ersetzt zunehmend Registrierkassen. Die Gründe: Kassensoftware integriert Buchhaltung, Warenwirtschaft, Personalplanung, Marketing-Möglichkeiten und mehr – die "klassische“ Kasse leistet das nicht.

Worauf ist bei der Anschaffung
von Kassensoftware bzw. Kassensystem zu achten?

Kassensoftware oder komplettes Kassensystem - was ist besser?

Kassenprogramme zur Installation auf vorhandenen Rechnern sowie Komplett-Kassensysteme gibt es in großer Auswahl. Es existieren in allen Branchen einsetzbare Varianten und solche, die bspw. nur für den Einzelhandel ausgelegt sind. Eine ausschließlich auf dem Funktionsumfang basierte Entscheidung ist jedoch nicht unbedingt zu empfehlen: Komplette Kassensysteme sind mit spezieller Kassenhardware besser auf den harten Dauer-Betrieb ausgelegt als ein "herkömmliches" Tablet, Notebook oder PC. Das ist insbesondere in der Gastronomie wichtig - aber nicht nur dort.

Bei der Entscheidung ist mindestens auf folgende Punkte zu achten:

  • Intuitive Bedienbarkeit auch für neue Nutzer - idealerweise per Touchscreen

  • Möglichkeit der Kartenterminal-Anbindung

  • Erfüllen aller rechtlichen Anforderungen (z.B. GoBD-Konformität) und aller Sicherheitsstandards für Datenaufbewahrung und -übermittlung

  • Guter Support in deutscher Sprache

  • Geringe Gebühren

Wer stellt
Kassensysteme bereit?

Nicht jeder Händler weiß, woher ein Kassensystem am besten zu beziehen ist. Zudem stellen sich weitere Fragen: Ist der Anschluss eines Kartenterminals möglich - oder existieren sogar Kassensysteme mit integriertem Kartenterminal? PAYONE und Tillhub bietet Kassenlösungen für (fast) jeden Bedarf.

Kassen-Abo

Basis-Paket

Registrierkasse inkl. TSE
ab 49,80 €

Ja

Installation & Support

Nein

Tischübersicht

Nein

Kassenbuch & Digitaler Beleg

Mit optionalem Kartenlesegerät
100% finanzamt-konform
Gratis Kundensupport-Hotline
Servicepakete auf Wunsch zubuchbar

Registrierkasse inkl. TSE
ab 49,80 €

Kassen-Abo

plus Gastro-Paket

Vollständige Gastro-Kasse
ab 72,70 €

Ja

Installation & Support

Ja

Tischübersicht

Nein

Kassenbuch & Digitaler Beleg

Mit optionalem Kartenlesegerät
100% finanzamt-konform
Mit Funkbonierung
Beilagen, Gänge, Happy Hour und Take Away

Vollständige Gastro-Kasse
ab 72,70 €

Kassen-Abo

Gesamt-Paket

Umfassendes Kassensystem
ab 93,50 €

Ja

Installation & Support

Ja

Tischübersicht

Ja

Kassenbuch & Digitaler Beleg

Mit optionalem Kartenlesegerät
100% finanzamt-konform
Einfache Buchhaltung
Kassieren ohne Bondrucker spart Papier, Zeit und Kosten

Umfassendes Kassensystem
ab 93,50 €

Die Kosten einer
Kassensoftware-Lösungen

Software und Hardware: Alles aus einer Hand. Auf dem Terminal selbst oder über Tablet, Smartphone, Mac oder PC. Von Buchhaltungsexport bis Warenwirtschaft Sie haben mit der Cloud-Kasse von ready2order jederzeit Zugriff auf alle Funktionen, ganz ohne versteckte Kosten.

Die Kassenlösungen von ready2order sind für eine monatliche Gebühr erhältlich und eignen sich deshalb z. B. ideal als Einzelhandel Kassensystem oder Gastronomie Kassensystem. Zudem kann ein Kassensystem weitere Hard- und Software für Buchhaltung, Warenwirtschaft und andere geschäftliche Aufgaben ersetzen.

Individuelles
Kassen-Paket

Schnelle Installation
ohne Techniker

ab 49,80 €
pro Monat inkl. TSE

Häufige Fragen zu Kassensoftware

Welche Funktionen sollte eine Kassensoftware bereitstellen?

Eine generelle, branchenübergreifende Empfehlung zum sinnvollen Funktionsumfang Browser-basierter Kassensoftwarelösungen oder eines Kassensystems ist nicht möglich. Die Gastronomie benötigt z. B. Tischsplittung oder eine Happy-Hour-Funktion - der Einzelhandel jedoch nicht. Funktionen wie Warenwirtschaft, Mitarbeiterverwaltung und Reporting sind dagegen in allen Branchen sinnvoll.

Was sind allgemeine sinnvolle Funktionen und Features ?

Hardware, Zahlungsabwicklung

  • Bedienung per Touchscreen-Oberfläche

  • TSE-Schnittstelle vorhanden bzw. TSE integriert

  • Zahlungsterminal: Integriert oder Rechnungssummen-Übertrag zum Kartenterminal per Schnittstelle

  • Zahlungsarten/EC-Cash: viele Zahlungsarten möglich (abhängig vom Zahlungsdienstleistungsvertrag)

  • Zubehör: Anschlussmöglichkeiten für externe Barcode-Scanner, Bon-Drucker und Kassenlade

Kundenbindung, Mehrwert-Funktionen

  • Kundenverwaltung: Kunden und zugehörige Daten hinterlegbar

  • Kundenkarten: Attraktive Möglichkeit zur Kundenbindung

  • Coupons/Gutscheine: Gutscheinerstellung, GoBD-konforme Gutschein-Verwaltung in der Kassensoftware/im Kassensystem

Betriebliche Abläufe

  • Warenwirtschaft und Lagerverwaltung: Artikel anlegen, Warenein- und Abgänge per Barcode-Scanner, Benachrichtigung bei geringem Lager-Bestand, Inventur- und Lagerbestandsberichte

  • Mitarbeiterverwaltung

  • Buchhaltung: Bereitstellung von Kassenbuch und Kassenberichten etc. automatisch an Buchhaltung und/ oder Steuerberater, Finanzamt-konforme Aufbereitung aller Geschäftszahlen für Steuerberater und/oder Finanzamt

  • Reporting/Controlling: Auswertungen bzw. Kennzahlen bspw. zu Umsatz, Umsatz/Mitarbeiter, Umsatz/Kategorie bzw. Warengruppen, Top-Produkte

Was sind Beispiele für spezielle Branchen-Funktionen?

  • Terminbuchungsfunktion für die Dienstleistung (Friseur, Wellness, Therapeuten etc.). Kunden sollten Buchungen extern über Browser oder Smartphone durchführen können - das spart Zeit an Telefon.

  • Gastro: Rechnungssplit, mobiles Kellnerbestellsystem, Happy-Hour-Funktion, Gangsteuerung etc. 

Sind Bondrucker und Barcodescanner unverzichtbar?

Bondrucker

Die gesetzlichen Bestimmungen erfordern zwingend einen Bondrucker für Kassenbons. Laut Belegausgabepflicht ist in Deutschland prinzipiell zwar auch die Übermittlung eines digitalen Kundenbelegs möglich, der elektronischen Übermittlung muss der Kunde jedoch zustimmen. Tut er das nicht, ist ein gedruckter Beleg zu erstellen. Der papierlose E-Bon wird von Kunden mittlerweile allerdings sehr geschätzt - entsprechend sollte ein Kassensystem den Versand eines E-Bons (ggf. über Scannen eines QR-Codes) unbedingt ermöglichen.

Barcodescanner

Beim Kassieren Preise manuell eingeben ist im Handel ganz einfach nicht mehr zeitgemäß und kostet darüber hinaus Zeit beim Kassier-Vorgang. Gerade in Stoßzeiten kann im Geschäft wertvoller Umsatz verloren gehen. In der Gastronomie ist der Barcode-Scanner zwar im Gastraum nicht erforderlich, dafür ist er in der Warenwirtschaft im Hintergrund absolut sinnvoll.

Wie wähle ich das passende Kassensystem für meine spezifischen Anforderungen?

Das ein Friseursalon keine Gangsteuerung benötigt, ist selbsterklärend. Außer System-Robustheit und Funktionsumfang gilt es aber, weitere Aspekte zu berücksichtigen, um den spezifischen Kassensystem-Bedarf festzulegen:

  • Ist am POS ein fester Kassenplatz vorgesehen bzw. vorhanden?

  • Sind am festen Kassenplatz Stromanschluss und LAN-Kabel vorhanden?

  • Sollen mehrere Personen an unterschiedlichen Orten gleichzeitig kassieren können?

  • Sollten Kunden auf einem separaten Display den Kassiervorgang mitverfolgen können?

  • Sollte das Kassensystem das Kartenlesegerät integrieren?

  • Wie viele Kassiervorgänge finden täglich statt?

  • Stellt der Hersteller automatische Software-Updates zur Verfügung?

Wer einen festen Kassenplatz einrichtet, dort aber nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand einen Stromanschluss einrichten kann, ist unter Umständen mit einem kleinem, mobilen Kassensystem ausreichend ausgestattet. In einer kleinen Boutique kann das direkte Kassieren auf der Verkaufsfläche mit einem kleinen, mobilen System wie ein besonderer, persönlicher Service wirken - und so das Einkaufserlebnis verbessern. Oft sinnvoll (aber natürlich abhängig von der Größe des Geschäfts oder Betriebs) ist die Kombination eines größeren Kassensystems an einem festen Platz mit einem oder mehreren mobilen Kassensystemen.

Welche rechtlichen Bestimmungen müssen Markt-zertifizierte Kassensysteme erfüllen? Und gelten diese für Unternehmen aller Größen?

Der Einsatz von Kassensoftware, Kassensystem und Registrierkasse ist durch mehrere vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Bestimmungen verpflichtend geregelt.

  • GoBD:
    Das Akronym steht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Steuerpflichtige sind durch diese Bestimmung verpflichtet, Geschäftsprozesse elektronisch aufzuzeichnen. Die Daten müssen in angemessener Zeit nachvollziehbar und nachprüfbar aufgezeichnet sein. Des Weiteren verlangt die Aufzeichnungspflicht die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen. Die Kassensoftware darf also nachträgliche Daten-Manipulation nicht zulassen. Die GoBD gelten ausnahmslos für alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, Umsatzvolumen oder Mitarbeiterzahl. Bislang galten diese Grundsätze nur in größeren, zur Buchführung verpflichteten Unternehmen. Heute müssen auch kleinere, nur der steuerlichen Aufzeichnungspflicht unterliegende Unternehmen die GoBD beachten. Sie betreffen entsprechend auch Klein(st)unternehmen, Selbständige und sonstige Freiberufler – unabhängig von der Branche. Aktuelle Kassensoftware erfüllt die GoBD-Aufzeichnungspflicht. Separate Buchführungsprogramme sind also nicht notwendig.

  • Kassensicherungsverordnung:
    Unternehmen, die Kassen in Geschäftsbetrieb einsetzen, unterliegen zudem der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (kurz Kassensicherungsverordnung oder KassenSichV). Die KassenSichV ist eine Erweiterung der GoBD. Sie regelt den Einsatz von elektronischen bzw. computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen. Die KassenSichV verpflichtet zur Herausgabe eines gedruckten oder digitalen Kundenbelegs als Transaktionsnachweis. Geregelt ist ebenfalls, welche Felder, z. B. Datum und Transaktionsnummer, der Beleg aufweisen muss. Außerdem muss die Kassensoftware, das Kassensystem oder die Registrierkasse beim Finanzamt gemeldet werden. Nicht zuletzt beschreibt die KassenSichV, welche Anforderungen die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zwingend erfüllen muss (siehe nächster Abschnitt). Von diesen Regelungen ausgenommen sind offene Ladekassen, die allerdings in der Praxis nur noch vereinzelt vorzufinden sind.

  • Technische Sicherheitseinrichtung (TSE):
    Die KassenSichV erfordert seit dem 1. Januar 2023 die Verwendung der TSE bei jedem Händler oder Dienstleister, der im Geschäftsbetrieb eine Kassenlösung einsetzt. Die TSE dient in Kassensoftware bzw. Kassensystemen und elektronischen Registrierkassen zur lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassentransaktionen. Die durch die TSE aufgezeichneten Daten dürfen nicht nachträglich manipulierbar sein. Prüfung und Zertifizierung der TSE übernimmt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Irgendwie aufzeichnen reicht also nicht, die eingesetzte TSE-Lösung muss über das offizielle BSI-Zertifikat verfügen. Die TSE-Daten müssen zudem per digitaler Schnittstelle direkt ans Finanzamt übertragbar sein. Die Datenübertragung ist nicht regelmäßig erforderlich, sondern nur auf Anfrage des Finanzamts. Eine TSE kann eine lokal installierte Hardware-Komponente oder eine reine Software-Komponente sein. Die Software-Lösung ist in der Regel bei Cloud-basierten Kassenprogrammen zu finden. Als Hardware-Komponente ist die TSE ein Speichermedium, das jede Kassentransaktionen individuell aufzeichnet. Üblich sind USB-Stick oder SD-Speicherkarte, was bei Erreichen der maximalen Speicherkapazität den regelmäßigen Austausch erfordert. Bei Cloud-Lösungen ist darauf zu achten, dass im Fall des WLAN-Ausfalls trotzdem weiter kassiert werden kann. Ein gutes Cloud-basiertes TSE verfügt für diesen Fall über eine Puffer-Funktion.