DAS EC-GERÄT DER STANDARD FÜR BARGELDLOSES BEZAHLEN
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den EC-Terminal-Einsatz
Bargeldgeldlos per EC-Gerät zahlen genießt das Vertrauen der deutschen Kunden. Für mittlere und hohe Beträge ist deshalb die Zahlung am EC Terminal seit vielen Jahren die mit Abstand beliebteste Zahlungsform. In jüngerer Zeit – deutlich beschleunigt durch die Corona-Pandemie – gewinnt die Zahlung am Kartenterminal aber auch bei kleineren und Kleinst-Beträgen stark an Bedeutung.
Mittlerweile erwarten Kunden selbstverständlich, dass sie sich Ihre Wünsche mit EC-Gerät und ihrer girocard (oft als EC-Karte bezeichnet), Kreditkarte oder ihrem Smartphone komfortabel erfüllen können.
Höchste Zeit also, sich als Händler oder Dienstleister mit dem EC-Gerät näher vertraut zu machen!
1. Was ist das EC-Gerät, wie funktioniert es und wie wird es angeschlossen?
Das EC Terminal wird im Fachbegriff als EFT-POS-Terminal bezeichnet. Die Abkürzung steht für Electronic-Funds-Transfer at Point of Sale und damit für die elektronische Geldübertragung am Verkaufspunkt. Das EC-Gerät ermöglicht also bargeldloses Bezahlen über verschiedene Zahlungssysteme mit verschiedenen Zahlungsarten.
Im allgemeinen Sprachgebrauch halten sich viele verschiedene Bezeichnungen für das EFT-POS-Terminal, die genau genommen nicht korrekt sind. "Falsche" Bezeichnungen sind z.B.: "Cash Terminal", "EC-Cash Terminal" oder auch "Cash Terminal". Offiziell zulässig sind nur die Begriffe "Kartenlesegerät" und "Kartenterminal" bzw. "Zahlungsterminal".
Ein bargeldloser Zahlungsvorgang ist eine sogenannte Transaktion, ein Begriff der sich als "Kosten je Transaktion" oder "Transaktionskosten" in den Angeboten der Zahlungsdienstleister wie PAYONE wiederfindet. Zahlungsdienstleister werden wiederum häufig einfach als "Anbieter" bezeichnet.
Das "EC" in allen genannten Begriffen (auch im in diesem Artikel verwendeten "EC-Gerät") steht für "Electronic Cash", dem deutschen Debit-Zahlungssystem, das seit 2007 "girocard" heißt. Seit dieser Umbenennung ist die Verwendung von "EC" also nicht mehr korrekt. Aus dem gleichen Grund heißen die "alten" EC-Karten seitdem auch "girocard".
Da sich diese Umbenennung noch nicht bei allen durchgesetzt hat, verwenden wir "EC" und "EC-Gerät" bzw. "EC-Terminal" in diesem Artikel auch, obwohl es eigentlich falsch ist.
Hard- und Software des EC-Gerätes und die Anschlussvarianten
Üblicherweise werden beim Zahlungsdienstleister EC Geräte gemietet. Dabei kann ein Händler oder Dienstleister aus individuell passenden Vertragsmodellen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse abstimmbar sind, auswählen.
Ein Kartenterminal besteht aus Hard- und Software-Komponenten. Die Hardware ist das physische Kartenterminal mit Display, PIN-Eingabefeld für die persönliche Sicherheitsnummer und ggf. einem Drucker. Auf der Terminal-Hardware ist die Software installiert - erst diese Software ermöglicht den eigentlichen Zahlungsvorgang (die sogenannte Transaktion) per Kartenzahlung oder "Mobile Payment".
Per Datenverbindung wird das Zahlungsterminal mit dem Zahlungsabwicklungssystem des Zahlungsdienstleisters verbunden. Für die Übertragung der Zahlungsdaten dient der sichere Internetanschluss des Geschäftsinhabers. Das kann per fest installiertem Kabel (also dem LAN-Anschluss) oder über Funk (dem verschlüsseltem WLAN) erfolgen.
Manche von PAYONEs EC-Terminals sind zusätzlich mit einer eigenen SIM-Karte ausrüstbar, die entsprechend eine eigene, sichere Datenverbindung zu PAYONE herstellt. Damit sind EC Terminals auch an wechselnden Standorten – z.B. bei Kundenbesuchen oder auf Wochenmärkten – einsetzbar.
Per Kabel angeschlossene EC-Geräte gelten als stationäre EC-Terminals, per WLAN oder SIM-Karte angebundene EC-Geräte gelten als mobile EC-Terminals.
2. Welche Karten akzeptiert das EC-Gerät und was ist mit „Mobile Payment“?
EC-Geräte akzeptieren alle gängigen Karten und Mobile Payment
Bargeldlos bezahlen ist am EC-Terminal mit den Zahlungskarten Debitkarte, Kreditkarte oder Geldkarte und bei aktuellen EC-Terminals auch mit dem Smartphone per Mobile Payment möglich.
Für kontaktlose Zahlungen – also z.B. beim Mobile Payment - müssen das EC-Gerät und die Karten bzw. das Smartphone mit der NFC-Technologie („Near Field Communication“) ausgerüstet sein. Diese Voraussetzung ist heutzutage in der Regel gegeben.
In der Handhabung am EC-Gerät weisen die Karten bzw. das Smartphone keine oder nur geringen Unterschiede auf. Manche Zahlvorgänge erfordern das Einstecken der Karte in das EC Terminal, bei anderen reicht der kontaktlose „Swipe“ – also das Annähern der Karte oder des Smartphones an das EC-Gerät.
Bonitätsprüfung des Kunden inklusive
Abhängig von der Zahlungsart ist gegebenenfalls eine Autorisation, also die Freigabe der Zahlung seitens des Kunden oder seiner Bank nötig. Die Autorisation entfällt aber z.B. bei der Geldkarte oder auch bei Zahlungen von kleineren Beträgen mit der girocard. Bis zu welchem Betrag die Autorisationspflicht bei girocard-Zahlung am EC-Gerät entfällt, wird seitens der Bank festgelegt.
Abhängig von der Zahlungsart ist gegebenenfalls eine Autorisation, also die Freigabe der Zahlung seitens des Kunden oder seiner Bank nötig. Die Autorisation entfällt aber z.B. bei der Geldkarte oder auch bei Zahlungen von kleineren Beträgen mit der girocard. Bis zu welchem Betrag die Autorisationspflicht bei girocard-Zahlung am EC-Gerät entfällt, wird seitens der Bank festgelegt.
Für die Autorisation muss der Kunde am EC-Gerät seine PIN eingeben oder die Zahlung per Unterschrift bestätigen. Ob das EC Terminal die PIN abfragt oder die Bestätigung per Unterschrift fordert, ist von der Zahlungsart abhängig.
Für das „ok“ der Bank fragt das EC-Gerät online in Sekundenschnelle über den Zahlungsdienstleister beim Kreditinstitut an. Diese gibt genauso schnell die Zahlung frei – oder eben nicht, falls der Kunde nicht über ein entsprechendes Guthaben verfügt. Ausnahme: Beim Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) erfolgt keine Bonitätsprüfung. Im Normalfall fragt das EC Terminal deshalb nach der PIN, da in diesem Fall die Kundenbonität sichergestellt ist.
3. Welche Kosten fallen beim Betrieb eines EC-Gerätes an?
Günstiger, als man denkt!
Der Einsatz eines EC-Gerätes ist günstiger, als vielfach angenommen wird. PAYONE bietet verschiedene Vertragsmodelle, die auf die Bedürfnisse der Kunden genau abgestimmt sind. Sehr große Händler mit vielen Filialen und hunderten EC-Geräten in ganz Deutschland benötigen einen anderen Vertrag als kleinere Händler oder Dienstleister mit nur einem oder zwei EC-Terminals in ihrem Geschäft.
PAYONE sorgt bei EC-Geräten für Kostentransparenz
PAYONE ist es dabei ausgesprochen wichtig, dass die Verträge in Bezug auf die Kosten leicht verständlich und voll transparent sind. Oft ist es so, dass unterschiedliche Gebühren für Zahlungen mit ELV, Electronic Cash oder Kreditkarte anfallen – und für Händler ist es in diesem Fall nicht leicht, die Übersicht zu behalten.
Gerade für Händler oder Dienstleister, die mit kleinen Margen arbeiten müssen, kann ein Unterschied von 1% (z.B. bei girocard im Vergleich zur Kreditkarte) durchaus relevant sein.
Bei der PAYONE ALL CARD FLAT fallen bis zu einem vorher festgelegtem Umsatzvolumen keinerlei Transaktions-Gebühren an. Der Händler zahlt für das EC-Gerät nur eine monatliche Grundgebühr. Damit haben Händler und Dienstleister volle Kostenkontrolle und volle Kostentransparenz!