Trinkgeld bei Kartenzahlung - Ein wichtiger Kundenservice!
Rund um Payment
21.02.2024
Lesezeit 3 min.

Trinkgeld bei Kartenzahlung Ein wichtiger Kundenservice!

Kunden schätzen guten Service - und belohnen diesen gerne und zurecht mit einem angemessenem Trinkgeld. Das ist nicht nur in der Gastronomie am Ende des Restaurantbesuchs üblich, sondern auch in Friseursalons, im Taxigewerbe oder bei Lieferungen nach Hause. 

Seit sich die Kartenzahlung auch in Deutschland immer mehr durchsetzt, wünschen sich Kunden immer häufiger, Trinkgelder direkt bargeldlos zu zahlen. Denn den Umweg zum Geldautomaten, um Trinkgelder bar geben zu können, empfinden viele als lästig. Die Gastronomie und andere Dienstleistungsbereiche sollten die unbare Trinkgeldgabe also unbedingt ermöglichen. Zum einen als Service für ihre Kunden, zum anderen um sicherzustellen, dass Servicepersonal und Mitarbeiter nicht leer ausgehen. Wie Trinkgeldentgegennahme bei Kartenzahlungen mit EC-Karte oder Kreditkarte funktioniert und was Sie bezüglich des Finanzamtes dazu beachten müssen, erläutert dieser Artikel.

Was gilt als Trinkgeld?

Ein Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung über den ausgewiesenen Rechnungsbetrag hinaus. Es ist keine Leistung des Arbeitgebers und somit kein Bestandteil der regulären Lohnzahlung. "Freiwillig" impliziert, dass der Zahlungsempfänger keinen Rechtsanspruch auf Trinkgeld geltend machen kann. Nicht als freiwillig anzusehen sind explizit auf der Rechnung ausgewiesene Bedienungsgelder, Bedienungszuschläge oder Servicepauschalen.

Wissenswertes

Im deutschen Arbeitsrecht ist definiert, dass Trinkgelder aus einer direkten persönlichen Beziehung zwischen Service-Personal und Kunde resultieren. Deshalb sind Mitarbeiter nicht verpflichtet, erhaltenes Geld in einen Gemeinschaftstopf einzuzahlen. In der Praxis ist das Sammeln von Trinkgeldern allerdings häufig üblich.

Unterscheiden sich bare von unbaren Trinkgeldern?

Das Finanzamt macht grundsätzlich keinerlei Unterschied zwischen baren und unbaren Trinkgeldern. Das gilt sowohl für den Trinkgeldempfänger als auch den Trinkgeldgeber. Steuerlich relevant ist nur die Unterscheidung zwischen direkt erhaltenen Trinkgeldern und Gemeinschaftstöpfen: Unbare Gemeinschaftstöpfe sind aus der Buchhaltung ersichtlich, was es dem Finanzamt erleichtert, die tatsächliche Steuerlast zu ermitteln.

Wie kann man Trinkgeld bei Kartenzahlung geben?

Aus Kundensicht ist es eigentlich ganz einfach. Am Kartenterminal sind zwei Bezahlvarianten möglich:

  • Eine einzige Summe aus Rechnungsbetrag und Trinkgeld zahlen.
  • Verfügt ein Kartenlesegerät über eine Trinkgeldfunktion (bei PAYONE ist das der Tip Service) gibt der Kunde den Trinkgeldbetrag separat ein. Trotzdem wird nur einmalig die Summe aus Rechnungsbetrag und Trinkgeld abgebucht.

Bei Kassensystemen ist es ähnlich. Bei der Abrechnung nennt man als Kunde den gewünschten Trinkgeldbetrag, die Service-Kraft gibt dies ins Kassensystem ein und der Kunde zahlt die Summe aus Rechnungsbetrag und Trinkgeld per einmaliger Kartenzahlung.

Warum erleichtert ein Kassensystem unbare Trinkgeldbuchungen?

Heutzutage sollte bei Restaurant-Bewirtungen die Trinkgeldgabe per Kartenzahlung unter dem Gesichtspunkt Kundenservice unbedingt möglich sein. Allerdings stimmt durchaus, dass sich das Annehmen und Verbuchen von unbaren Trinkgeldern aus Unternehmersicht als etwas komplexer entpuppt: Wer kein Kassensystem verwendet, muss Trinkgelder aus allen Transaktionsbelegen individuell herausrechnen. Ein Kartenterminal mit Trinkgeldfunktion erleichtert dieses Herausrechnen. Falls die Service-Kräfte allerdings nicht mit persönlich zugewiesenen Terminals arbeiten, fällt auch hier wieder Zuordnungsaufwand an.

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Kassensysteme mit Trinkgeldverwaltung

Automatisches Herausrechnen und Zuordnen unbarer Trinkgelder

Wer bekommt das Trinkgeld bei Kartenzahlung?

Trinkgeldgeber gehen bei baren Trinkgeldern meist davon aus, dass dies beim direkten Empfänger verbleibt. Bei unbaren Zahlungen stellen sich Gäste oft die Frage: Was passiert mit meinem Trinkgeld?

  • Jeder Mitarbeiter behält sein persönliches Trinkgeld (ganz im Sinne des Arbeitsrechts, das die persönliche Beziehung zwischen Gast und Servicekraft hervorhebt). Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Bargeld oder digitale Zahlungen handelt.
  • Die Mitarbeiter sammeln alle baren und unbaren Trinkgelder in einem Gemeinschaftstopf und verteilen diesen am Schichtende entweder zu gleichen Teilen oder basierend auf einem Verteilungsschlüssel. Nicht immer bekannt ist, dass Gemeinschaftstöpfe grundsätzlich zu versteuern sind - siehe nächster Abschnitt.
  • "Der Chef bekommt kein Trinkgeld"! Dies ist in der Gastronomie absolut üblich, wie die Erfahrung zeigt. Ausnahmen bestätigen die Regel, sind aber äußerst selten. Das wird nicht nur aus Tradition so gehandhabt: Inhaber müssen Trinkgelder als zusätzliche Betriebseinnahme grundsätzlich versteuern!
Wissenswertes

Ein guter Rat ist und bleibt: Ist es für mich als Gast wichtig, wo meine Trinkgeld hingeht, sollte ich nachfragen.

Wie sind Trinkgelder zu versteuern?

Persönliche Trinkgelder sind für einzelne Arbeitnehmer in der Höhe unbegrenzt steuerfrei! Das gilt jedoch nicht für Gemeinschaftskassentrinkgeld, da dann die im Arbeitsrecht geforderte persönliche Beziehung zwischen Gast und Bedienung entfällt. Entsprechend müssen Arbeitnehmer aus einer Gemeinschaftskasse erhaltene Gelder nach der individuellen Steuerklasse versteuern. In der Praxis ist das für rein bare Gemeinschaftstöpfe relevant, da bare Trinkgelder nicht zu verbuchen sind und bei einer Steuerprüfung nicht zutage treten.

Bei unbaren Gemeinschaftstöpfen tauchen Trinkgelder allerdings mehrfach auf: als Transaktionen im Kassensystem, in der Buchhaltung und/oder auf dem Bankkonto. Entsprechend ist dies fürs Finanzamt leicht nachzuvollziehen und entsprechend sollte man als Inhaber hier korrekt buchen und handeln.

Mehr und detaillierte Information zum Thema "Trinkgeld versteuern" finden Sie hier.