Zahlung bei Händler mittels Lastschrift kann zu Fragen bei Kontoauszügen führen
In Deutschland sind rund 100 Millionen Girocards im Umlauf. Jeder, der ein Bankkonto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse hat, verfügt in aller Regel auch über eine Girocard. Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr hoch, dass in jeder deutschen Geldbörse eine solche Karte steckt und dass die Inhaberin oder der Inhaber damit an der Ladenkasse bezahlt. Die Möglichkeiten, mit der Karte kontaktlos zu bezahlen oder sie gleich ganz in ein Smartphone oder eine Smartwatch wandern zu lassen, hat ihrer Beliebtheit weiter Vorschub geleistet.
Bezahlen Kunden im Geschäft mit der Girocard, finden sich selbstverständlich auf dem nächsten Kontoauszug die entsprechenden Hinweise zu der getätigten Transaktion. In dieser Buchung auf dem Auszug lassen sich die Details der Ausgabe transparent nachverfolgen. Dabei kann es vorkommen, dass bei den aufgelisteten Zahlungsvorgängen die "PAYONE GmbH" Zahlungen abbucht. Das wirft gelegentliche Fragen auf, auf die wir im folgenden Artikel kurz und knapp Antworten liefern.
PAYONE ist ein sogenannter Zahlungsdienstleister. Diese sorgen dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Geschäften und bei Dienstleistern bargeldlos bezahlen können. Zahlungsdienstleister ermöglichen Unternehmen im stationären Handel und im E-Commerce die Akzeptanz einer großen Auswahl an Zahlungsmethoden. Die bekanntesten und in Deutschland am meisten genutzten dieser Methoden sind neben der Girocard andere Debitkarten (Mastercard Debit oder VPay von Visa), Kreditkarten wie Mastercard und Visa und zunehmend auch mobile Bezahlverfahren wie Apple Pay und Google Pay. Weitere wissenswerte Informationen gibt es in unserem Beitrag zu Kartenzahlung.
PAYONE ist ein Gemeinschaftsunternehmen von Worldline und der Sparkassen-Finanzgruppe und dadurch tief in der deutschen Wirtschaft verankert. Als Marktführer in Deutschland, Österreich und der Schweiz wickelt PAYONE für zahlreiche Unternehmen die bargeldlosen Zahlungen ab. Dazu zählen beispielsweise die Deutsche Bahn, Rossmann, PUMA, home24, Sansibar oder IKEA. Für diese und rund 277.000 weitere Kunden wickelt PAYONE pro Jahr etwa 5,4 Milliarden Transaktionen ab. Die Wahrscheinlichkeit ist also sehr hoch, dass jeder und jede Deutsche mehrmals im Jahr mit PAYONE in Berührung kommt, ohne es zu merken.
Das hat mit dem vom Händler ausgewählten Zahlverfahren zu tun. Bei einigen Zahlungsarten wie beispielsweise der Lastschrift kann es vorkommen, dass PAYONE die jeweiligen Beträge für seine Händlerkunden einzieht und diese dann an die Händler weiterleitet. Weil PAYONE damit zunächst zum Empfänger der Zahlung des Verbrauchers wird, erscheint der Zahlungsdienstleister entsprechend auf dem Kontoauszug. Auch wenn das für den Zahlungspflichtigen verwirrend sein kann - dieses Vorgehen ist ein bewährtes Standardverfahren, mit dem viele Handelsunternehmen und Zahlungsdienstleister arbeiten.
Bei anderen Zahlungsvorgängen, zum Beispiel bei bestimmten Zahlungsarten im E-Commerce, kann es sein, dass PAYONE als Empfänger der Zahlung ausgewiesen wird.
Der Kontoauszug liefert für die Beantwortung der Frage, für welches Unternehmen PAYONE das Geld abgebucht hat, wertvolle Hinweise. Im Verwendungszweck erscheinen in der Regel nach einer Referenznummer für die getätigte Zahlung weitere Informationen. Meist wird der Name des Händlers, bei dem Kunden bezahlt haben, im Buchungstext der entsprechenden Position auf dem Kontoauszug angegeben.
Die Abbuchung durch die PAYONE GmbH mag auf den ersten Blick verwirrend erscheinen, ist jedoch ein zentraler Bestandteil moderner Zahlungsprozesse. Als führender Zahlungsdienstleister in Deutschland sorgt PAYONE dafür, dass bargeldlose Transaktionen sicher und reibungslos abgewickelt werden. Insbesondere beim SEPA-Lastschriftverfahren tritt PAYONE als Vermittler auf, der sowohl den Händlern als auch den Kunden dient.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet die Nennung von PAYONE in Verbindung mit zusätzlichen Angaben wie Händlernamen und Referenznummern auf dem Kontoauszug eine klare Zuordnungsmöglichkeit. Falls dennoch Unklarheiten bestehen, helfen Kassenbelege oder Rechnungen aus dem entsprechenden Zeitraum, um die Herkunft der Buchung nachzuvollziehen.