Mit einer Bonitätsprüfung während des Online-Kaufvorgangs kann das Risiko des Zahlungsausfalls stark vermindert werden. Mehr dazu im Abschnitt „Bonitätsprüfung“.
SEPA-Lastschrift für Online-Shops
Alles Wissenswerte rund um die beliebte Online-Zahlungsart
Die SEPA-Lastschrift (umgangssprachlich auch Bankeinzug oder schlicht Lastschrift) gehört in Deutschland zu den beliebtesten Zahlungsmethoden. Im Onlineshop sollte die SEPA-Lastschrift deshalb immer im Angebot sein, denn ein durchdachter Zahlungsartenmix ist online ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Für die Händler gibt es dabei einiges zu beachten. So fehlt beispielsweise die Bonitätsprüfung, was zu Zahlungsausfällen führen kann. Aber auch rechtlich und in Bezug auf den Schutz der Daten müssen Regeln eingehalten werden.
Onlineshop-Betreiber sollten sich deshalb genauer mit dem SEPA-Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode vertraut machen.
Was die SEPA-Lastschrift ist, wie sie funktioniert und rechtliche Besonderheiten erläutert dieser Artikel.
Was ist eine SEPA-Lastschrift?
Die Abkürzung SEPA steht für SINGLE EURO PAYMENTS AREA (Einheitlicher EURO-Zahlungsverkehrsraum). Der SEPA-Raum umfasst insgesamt 36 Länder in Europa, darunter alle 27 EU-Mitgliedsstaaten. Ziel ist, innerhalb des SEPA-Zahlungsraumes nationale und grenzüberschreitende Zahlungen ohne Unterschiede abzuwickeln.
Dazu sind im sogenannten SEPA-Verfahren Zahlungsabwicklungs-Standards definiert. Das SEPA-Verfahren gilt seit 2014, nationale Zahlungsverfahren sind seit 2016 nicht mehr zulässig. Die vorher in Deutschland verwendeten Lastschriftverfahren Bankeinzug und Abbuchung löste das SEPA-Verfahren vollständig ab. Die Begriffe „Einzugsermächtigung“ und „Abbuchungsauftrag“ sind zwar oft noch gebräuchlich. Gemeint ist damit aber immer das SEPA-Lastschriftmandat.
Basislastschrift und Firmenlastschrift
Vom SEPA-Lastschriftmandat existieren zwei Formen: Die Basislastschrift und die Firmenlastschrift. Das Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit) ist von Verbrauchern und Unternehmen zu verwenden. Das Firmenlastschriftverfahren (SEPA B2B Direct Debit) nutzen dagegen nur Unternehmen.
Für B2C-Onlineshops (Business to Consumer) kommt entsprechend nur die Basislastschrift zur Verwendung.
Wie funktioniert die SEPA-Lastschrift?
Der Lastschrifteinzug ist eine Zahlungsart des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Dabei zieht der Zahlungsempfänger (Onlineshop-Betreiber) vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen (Onlineshop-Kunden) eine Forderung (Warenkorbpreis) ein. Zur Berechtigung des Händlers erteilt der Kunde die Erlaubnis - das „SEPA-Lastschriftmandat“.
Online ohne Unterschrift
Gedruckte Lastschriftmandate sind nur mit Unterschrift gültig, online ist diese nicht erforderlich. In der Onlineshop-Praxis laufen Zahlungen für den Händler völlig ohne Aufwand ab. Die Zahlungsabwicklung übernimmt das Onlineshop-Zahlungsplugin des Zahlungsdienstleisters.
Bei gedecktem Kundenkonto, macht es für Händler praktisch keinen Unterschied, ob Zahlungen mit SEPA-Lastschrift oder einer anderen Zahlungsart erfolgen. Einer der Vorteile der SEPA-Lastschrift ist, dass die Transaktionsabwicklung meist günstiger ist als bei anderen Zahlungsarten (z.B. mit Kreditkarte). Aus diesem Grund setzen viele Internet-Händler auf das SEPA-Lastschriftverfahren.
Laut den gesetzlichen Regelungen ist eine SEPA-Lastschrift innerhalb eines Geschäftstages abzuwickeln - auch ausländische Transaktionen innerhalb des SEPA-Raumes. Es macht also keinen Unterschied, ob ein Kaufbetrag aus Deutschland oder zum Beispiel aus Spanien eingezogen wird.
Wenn das Bankkonto nicht gedeckt ist
Erteilt ein Kunde das Lastschriftmandat, ist nicht sichergestellt, dass auf dessen Konto ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist. Bei der Zahlungsabwicklung wird das nicht geprüft. Bei Überweisungen per Online-Banking ist im Gegensatz dazu gesichert, dass das Kundenkonto gedeckt ist.
Im Fall des ungedeckten Kontos kann der Händler zwar die Lastschrift einziehen, allerdings erfolgt wenig später die Rückbuchung. Dieser Vorgang nennt sich Lastschriftrückgabe oder Rücklastschrift. Für die Lastschriftrückgabe fallen Gebühren an, die zunächst der Händler zu bezahlen hat.
Die Kundenbank stellt dem Zahlungsempfänger anschließend die Kunden-Kontaktdaten bereit, damit Händler ihre Forderungen dem Kunden gegenüber geltend machen können. Dieser Prozess, von der Kontaktaufnahme bis hin zum eventuell notwendigen Rechtsweg, beschert Händlern hohen Aufwand (gerade im Ausland) und im ungünstigsten Fall bleiben sie auf den Kosten sitzen.
Generell lässt sich jedoch feststellen, dass in den meisten Fällen die Rücklastschrift nur durch Unachtsamkeit des Kunden zustande kommt. Kunden bezahlen meist nicht absichtlich ohne Geld auf dem Konto zu haben und begleichen die erneute Forderung. Hierbei sind diese auch zur Zahlung der erhobenen Rückbuchungs-Gebühr verpflichtet, insofern in den AGB des Onlineshops darauf hingewiesen wird.
Bonitätsprüfung hilft, Rücklastschriften zu vermeiden
Ganz ausschließen könnte der Händler das Risiko des Zahlungsausfalls, wenn er vor dem Versand von Produkten am besten mehrere Tage abwartet. Da im heutigen Markt Käufer aber einen sehr schnellen Versand der Ware erwarten, ist dies im heutigen Onlinehandel keine empfehlenswerte Vorgehensweise. Wettbewerber sind unter Umständen nur wenige „Clicks“ entfernt.
Kunden haben 8 Wochen Recht auf Widerruf
Eine Besonderheit: Hat ein Kunde bei einem Kauf im Online-Shop ein SEPA-Mandat erteilt, kann er dieses ohne Angabe von Gründen in einem Zeitraum von 8 Wochen widerrufen. In diesem Fall bucht die Kunden-Bank den gezahlten Betrag wieder zurück.
Behält der Kunde dennoch die Ware, bedeutet dies für den Händler wiederum, dass er seine Forderung dem Kunden gegenüber auf eine andere Art geltend machen muss – mit entsprechendem Aufwand (siehe voriger Abschnitt).
Die gesetzliche Frist für den Widerruf verlängert sich im Streitfall, z.B. bei schwerwiegenden Mängeln einer Ware, auf bis zu 13 Monate.
SEPA-Lastschriftmandat einmalig oder als Dauermandat bis auf Widerruf
Das Lastschriftmandat kann entweder für einen einmaligen Einzug ausgestellt werden oder als Dauermandat. Das Dauermandat (üblich z.B. bei Lastschriften von Versicherungen oder Abonnements) gilt bis auf Widerruf. Für Onlineshop-Lastschriften erteilt der Kunde meist für nur eine einmalige Bezahlung gültiges Mandat, sodass der Händler den Kaufpreis nur einmal einziehen kann.
Bonitätsprüfung
Für Onlineshops besteht die Möglichkeit, schon während des Kaufvorgangs eine Bonitätsprüfung in Echtzeit durchzuführen. Geprüft wird dabei nur die Bonität des Kunden, die aussagt, wie wahrscheinlich der Kunde einer Forderung ihm gegenüber nachkommen kann. Geprüft wird nicht, ob das Konto des Käufers über Deckung verfügt.
Lastschrift ggf. ausblenden
Fällt die Bonitätsprüfung für den Käufer ungünstig aus, kann im Check-Out die Zahlungsart SEPA-Lastschrift ausgeblendet werden. Der Kunde könnte dann nur eine Zahlungsart auswählen, die dem Händler Zahlungssicherheit garantiert (z.B. Zahlung per Kreditkarte, SOFORT-Überweisung oder sogar Vorkasse per Überweisung, wobei letztere bei Kunden eher unbeliebt ist).
Bonitätsprüfung durch externe Partner
Für die Integration der Bonitätsprüfung bieten verschiedene externe Partner Lösungen, am einfachsten ist die Integration dieses Services jedoch über den Payment Service Provider. PAYONE bietet z.B. den Service „Risikomanagement“ als Zusatzleistung zur Zahlungsdienstleistung. Das kostet eine kleine Zusatzgebühr, mindert jedoch das Risiko des Zahlungsausfalls.
Bonitätsprüfung muss in AGB und Datenschutzrichtlinien genannt sein
Ist eine derartige Bonitätsprüfung in den Onlineshop integriert, muss zwingend in den AGB und Datenschutzrichtlinien ausdrücklich darauf hingewiesen werden (die sogenannte SCHUFA-Klausel). Das gilt auch, wenn der Zahlungsdienstleister die Prüfung durchführt.
Die Bonitätsprüfung kann nicht verhindern, dass ein Kunde vom o.g. Rücktrittsrecht Gebrauch macht. In der Praxis kommen diese Fälle aber selten vor.
Die Pflichtangaben im SEPA-Lastschriftmandat
Das „SEPA Core Direct Debit Scheme Rule Book“ (Regelwerk für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren) des European Payments Council bestimmt folgende Pflichtfelder für ein Lastschriftmandat:
Name und Adresse des Zahlungsempfängers
Gläubiger-Identifikationsnummer (wird von der Deutschen Bundesbank vergeben)
Name, Adresse, Bankverbindung (in Deutschland reicht die IBAN, internationale Kunden müssen noch die BIC angeben)
Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird
Mandatsreferenz (wird vom Empfänger für eine Transaktion individuell vergeben)
Die Mandatsreferenz bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Lastschriftmandat eineindeutig. Es kann bis zu 35 alphanumerische Stellen umfassen und kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahler nachträglich mitgeteilt werden.
Welches sind die rechtlichen Besonderheiten des SEPA-Lastschriftverfahrens?
Die für den Internet-Handel wichtigste rechtliche Besonderheit ist die Verpflichtung, das SEPA-Lastschriftverfahren für den gesamten SEPA-Raumes anzubieten. Diese Bezahlverfahren auf deutsche Verbraucher zu beschränken ist nicht zulässig („SEPA-Diskriminierung“).
Da Rücklastschriften oder Widerrufe im Ausland komplizierter zu bearbeiten sind, beschränken deutsche Onlinehändler dieses Bezahlverfahren dennoch oft auf innerdeutsche Kunden.
Im Fall der negativen Bonitätsauskunft ist es jedoch erlaubt, die Lastschrift auszublenden.
Beträgt eine Lastschrift über EUR 12.500, ist diese Transaktion bei der Deutschen Bundesbank anzumelden.
Welche Kosten fallen bei der SEPA-Lastschrift an?
Die Kosten für eine SEPA-Lastschrift können je nach Zahlungsdienstleister veriieren, jedoch gehört sie für den Händler immer zu den günstigsten Zahlungsarten. Das ist neben dem hohen Komfort der Hauptgrund für die Beliebtheit der SEPA-Lastschrift.
Zwar könnten Unternehmen SEPA-Lastschriften auch eigenständig über das Firmenkonto abwickeln, dies ist in der Regel aber mit einem erheblichen Aufwand in der Buchhaltung verbunden. Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Onlineshop-Betreiber für eine Einbindung der Lastschrift über ihren Zahlungsdienstleister (ggf. mit gebündelter Ausschüttung der Umsätze), welcher hierfür in der Regel einen sehr geringen prozentualen Anteil der Transaktion als Gebühr erhebt.
Wie ist der Bankeinzug in den Online-Shop zu integrieren?
Die Einbindung der SEPA-Lastschrift in die Händler-Webseite erfolgt über das Zahlungs-Plugin des Zahlungsdienstleisters. PAYONE stellt für die wichtigsten Onlineshop-Systeme ein Plugin zur Verfügung. Für selbst programmierte Onlineshops bietet PAYONE zusätzlich eine Programmierschnittstelle zur Anbindung an PAYONEs Zahlungsinfrastruktur. Innerhalb des Zahlungs-Plugins erfolgt dann die Auswahl der anzubietenden Zahlungsarten, also auch der SEPA-Lastschrift.