Hier gibt es sehr strenge gesetzliche Vorgaben. Alle im Transparenzregister eingetragenen bzw. von Ihnen gemeldeten Daten müssen genauestens mit dem Eintrag in Ihrem Ausweisdokument bzw. dem Handelsregister etc. übereinstimmen.
Haben Sie beispielsweise mehrere Vornamen, müssen auch alle Vornamen gemäß Personalausweis im Transparenzregisterauszug stehen – das betrifft auch die Schreibweise. Der Rufname bzw. der erste Vorname reicht hier also nicht.
Ebenso ist es zwingend, dass der von Ihnen im Gesellschaftsvertrag/-liste erhobene wirtschaftlich Berechtigte (wB) mit dem im Transparenzregister angegebenen wB übereinstimmt.
Beispiel für die Namensmeldung anhand eines fiktiven Beispielnamens:
Eintrag im Personalausweis:
Anna-Maria Lisa Müller
Mögliche abweichende Einträge im Transparenzregister, die zur Ablehnung führen:
Anna Müller
Anna Maria Müller
Anna-Maria Müller
Anna Lisa Müller
Maria Lisa Müller
Anna-Lisa Müller