E-Commerce
13.10.2026
Lesezeit 6 min.

Zahlungslink erstellen Der einfachste und schnellste Weg für digitale Zahlungen

Die nächste Bestellung muss nicht auf einen fertigen Webshop warten. Händlerinnen und Händler, die einen Zahlungslink erstellen möchten, hinterlegen Betrag und Auftragsdaten beim Zahlungsdienstleister und können den Link weltweit verschicken. Die Kundschaft bezahlt auf der Bezahlseite des Anbieters. Ein eigener Online-Shop oder ein Kartenlesegerät sind dafür nicht nötig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorhandene Kanäle nutzen: Bezahllinks lassen sich per E-Mail, SMS oder WhatsApp teilen. Ein QR-Code ermöglicht den Zugang beispielsweise über eine gedruckte Rechnung.

  • Kosten vorab kalkulieren: Bei PAYONE Link kommen zur einmaligen Einrichtung eine Grundgebühr ab 0 Euro sowie Link- und Transaktionsgebühren hinzu.

  • Ohne zusätzliches Kundenkonto bezahlen: Bei PAYONE Link müssen Käuferinnen und Käufer kein eigenes PAYONE-Konto anlegen. Der Zahlungslink führt direkt zur Bezahlseite und kann weltweit genutzt werden.

  • Zahlung statt Versand prüfen: Ein verschickter Link ist noch kein Zahlungseingang. Entscheidend bleibt der Status der zugehörigen Transaktion.

Ein Payment Link, auch Zahlungslink oder Bezahllink genannt, öffnet eine vom Zahlungsdienstleister betriebene Checkout-Seite. Dort sieht die Kundschaft die Zahlungsanforderung, wählt eine angebotene Zahlungsmethode und bezahlt. Der Link ist der Zugang zum Bezahlen, keine zusätzliche Zahlungsart.

Auch Rechnung und Zahlungslink erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Mit der Rechnung rechnen Händlerinnen und Händler ihre Produkte oder Dienstleistungen ab, der Link bietet den Zahlungsweg für den Einkauf. Ein reiner Bezahllink ersetzt deshalb keine Rechnung mit den erforderlichen Angaben.

Die Bestellung kommt rein, der Bezahllink geht raus: Mit PAYONE Link können Zahlungslinks direkt im Online-Tool im Browser erstellt werden. Sobald das Händlerkonto eingerichtet ist und PAYONE die vereinbarten Zahlungsarten für den Kauf freigeschaltet hat, kann es losgehen. Welche Unterlagen für den Start nötig sind, zeigen die PAYONE Onboarding-Informationen.

Danach führen vier Schritte zur Zahlung:

  1. Auftrag erfassen: Im PAYONE Merchant Interface, kurz PMI, führt der Menüpunkt „Channels“ zum Link-Portal. Dort werden unter anderem Referenz, Artikelbeschreibung, Betrag, Währung und erforderliche Kundendaten eingetragen.

  2. Link erstellen: Über die Schaltfläche „Anlegen“ entsteht der Bezahllink. Vor dem Versand können Händler die Angaben kontrollieren, insbesondere Betrag, Sprache und Ablaufdatum.

  3. Zahlungsaufforderung versenden: Den Link kopieren und über den vereinbarten Kanal teilen.

  4. Zahlungsstatus prüfen: Sobald die Kundschaft den Bezahlvorgang angestoßen hat, lässt sich die zugehörige Transaktion im Portal aufrufen. Maßgeblich ist der Status der Abrechnung, nicht allein der Klick auf den Link.

Für die Buchhaltung wichtig: Eine bestätigte Zahlung bedeutet nicht, dass das Geld bereits auf dem Geschäftskonto liegt. Dafür gelten die vereinbarten Auszahlungsbedingungen.

Der Bezahllink nimmt den Weg, der zur Bestellung passt: Nach dem Telefonat lässt er sich per E-Mail schicken, nach einer Anfrage über Social Media direkt im Chat teilen. Mit PAYONE Link kann die Kundschaft auch einen QR-Code scannen und so die Bezahlseite öffnen.

Unternehmensname, Auftragsnummer und Betrag in der Nachricht machen sofort klar, wofür die Zahlung gedacht ist. Vor dem Versand lohnt sich ein kurzer Blick auf die E-Mail-Adresse, damit der Link bei der richtigen Person ankommt.

Wichtig: Persönliche Zahlungslinks sollten Händler immer im direkten Austausch teilen, nicht in öffentlichen Beiträgen.

Müssen sich Kunden vor der Zahlung registrieren?

Für die Nutzung von PAYONE Link ist für Kundinnen und Kunden keine zusätzliche Registrierung bei PAYONE erforderlich. Zahlungs-Link öffnen, Zahlungsart auswählen und Zahlung bestätigen: Der Ablauf kommt ohne die Einrichtung eines neuen Kundenkontos aus.

Je nach Zahlungsmethode müssen sich die Kunden dennoch authentifizieren – etwa durch die Anmeldung beim gewählten Bezahldienst, beispielsweise PayPal, oder eine Sicherheitsfreigabe durch die Bank.

Eine Bestellung per Nachricht, eine Anzahlung für einen Auftrag oder eine Rechnung nach dem Kundentermin: Nicht jeder Verkauf beginnt in einem Warenkorb. Zahlungslinks schaffen für solche Situationen einen einfachen und schnellen digitalen Zahlungsweg.

Situation
Beispiel
Einsatz des Zahlungslinks

Bestellung am Telefon

Beispiel

Ein Kunde bestellt Blumen für einen Geburtstag.

Einsatz des Zahlungslinks

Den vereinbarten Betrag vor der Lieferung online bezahlen lassen.

Individueller Auftrag

Beispiel

Ein Catering-Unternehmen vereinbart eine Anzahlung.

Einsatz des Zahlungslinks

Einen Link über den festgelegten Teilbetrag versenden.

Verkauf über Social Media

Beispiel

Eine Kundin fragt nach einem handgefertigten Einzelstück.

Einsatz des Zahlungslinks

Nach Klärung der Bestellung den Bezahllink per Direktnachricht schicken.

Dienstleistung vor Ort

Beispiel

Eine Reparatur ist abgeschlossen, ein Kartenlesegerät nicht vorhanden.

Einsatz des Zahlungslinks

Einen Zahlungslink senden oder einen QR-Code bereitstellen.

Was passiert, wenn die Zahl der Aufträge wächst?

Einzelne Zahlungslinks legen Händler einfach selbst an – dafür benötigen sie in der Regel keinerlei Programmierkenntnisse. Damit die Tipparbeit nicht mitwachsen muss, wenn die Zahl der Aufträge zunimmt, kann über PAYONE Link API ein angebundenes System die Links automatisch erstellen. Die eigene IT oder ein externer Entwicklungspartner übernimmt die Anbindung und testet Funktionen und Ablauf.

Bei Abonnements zählt auch der nächste Monat: Soll die Kundschaft jedes Mal einen neuen Link öffnen und bezahlen? Oder möchte der Händler den Betrag automatisch einziehen? Ob die gewählte Lösung solche Einzüge unterstützt, sollte vor dem Start mit dem Zahlungsanbieter geklärt werden.

Kommen Warenkorb, Lagerbestand und Versand dazu, lohnt sich der Blick auf eine Shop-Lösung: Der Ratgeber Online-Zahlungen akzeptieren zeigt, wie Unternehmen ihre Zahlungsabwicklung über Plugins oder individuelle Schnittstellen mit dem Online-Shop verbinden.

Der perfekte Einstieg um Zahlungen online zu akzeptieren: PAYONE Link ohne Grundgebühr.

Die Kosten von PAYONE Link lassen sich in vier Positionen aufteilen. Für die eigene Kalkulation zählen deshalb sowohl die erstellten Links als auch die tatsächlich abgewickelten Zahlungen.

Kostenposition
Veröffentlichter Preis
Wofür die Gebühr anfällt

Einrichtung

Veröffentlichter Preis

99,00 € einmalig

Wofür die Gebühr anfällt

Bereitstellung und Konfiguration, Händlerprüfung sowie Einrichtung des Händlerkontos und Kundenportals

Grundgebühr

Veröffentlichter Preis

ab 0,00 € monatlich

Wofür die Gebühr anfällt

Akzeptanzvertrag, technische Infrastruktur und Zusatzservices

Link-Gebühr

Veröffentlichter Preis

ab 0,09 € pro erzeugtem Link

Wofür die Gebühr anfällt

Erstellung des Bezahllinks

Transaktionsgebühren

Veröffentlichter Preis

1,49 bis 2,49 % des Transaktionsbetrags

Wofür die Gebühr anfällt

Abwicklung der Zahlung, abhängig von der Zahlungsart

Preisstand: Oktober 2026, gemäß der veröffentlichten PAYONE Preisübersicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate. Maßgeblich sind die individuell vereinbarten Konditionen.

Was bedeutet das bei 100 Zahlungen?

Eine Beispielrechnung macht die Größenordnung greifbar: Ein Geschäft erstellt und versendet im Monat 100 Links. Jeder führt zu einer Zahlung von 100 Euro, zusammen also 10.000 Euro Zahlungsumsatz.

Für die Modellrechnung setzen wir eine Grundgebühr von 0 Euro und eine Link-Gebühr von 0,09 Euro an:

Kostenbestandteil
Bei 1,49 % Transaktionsgebühr
Bei 2,49 % Transaktionsgebühr

100 Links

Bei 1,49 % Transaktionsgebühr

9,00 €

Bei 2,49 % Transaktionsgebühr

9,00 €

Abwicklung von 10.000 € Zahlungsumsatz

Bei 1,49 % Transaktionsgebühr

149,00 €

Bei 2,49 % Transaktionsgebühr

249,00 €

Laufende Kosten im Beispielmonat

Bei 1,49 % Transaktionsgebühr

158,00 €

Bei 2,49 % Transaktionsgebühr

258,00 €

Erster Monat einschließlich Einrichtung

Bei 1,49 % Transaktionsgebühr

257,00 €

Bei 2,49 % Transaktionsgebühr

357,00 €

Vereinfachte Modellrechnung auf Basis der veröffentlichten Preise. Nicht berücksichtigt sind weitere Leistungen, Erstattungen und gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer. Die beiden Spalten zeigen unterschiedliche angenommene Transaktionssätze, keine frei wählbaren Kompletttarife.

Damit liegen die laufenden Kosten im Beispiel bei 1,58 bis 2,58 Euro je bezahlter Bestellung. Werden mehr Links erstellt als Zahlungen abgeschlossen, müssen die zusätzlichen Link-Gebühren ebenfalls mit in die Rechnung.

Der Vorteil für die Planung: Sobald Link-Gebühr, Zahlungsarten und Transaktionssätze feststehen, lässt sich der Aufwand mit den eigenen Verkaufszahlen durchrechnen.

Wer die eigene Kundschaft bereits über eine Website, Empfehlungen oder Social-Media-Kanäle erreicht, muss nicht allein für den Prozess der Bezahlung einen Marktplatz in Betracht ziehen. Ein Zahlungslink kann diesen letzten Schritt im Direktverkauf übernehmen.

Der Kostenunterschied kann relevant sein: Amazon nennt für die meisten Produktkategorien Verkaufsgebühren zwischen 8 und 15 Prozent, zusätzlich zu den Gebühren des gewählten Verkaufstarifs. Allerdings bietet ein Marktplatz auch Produktpräsentation und Zugang zu seiner Kundschaft – diese Leistungen sind in einer reinen Zahlungslösung nicht enthalten.

Für die Entscheidung heißt das: Werden vor allem neue Kunden gesucht oder fehlt lediglich eine Bezahlmöglichkeit für bereits gewonnene Aufträge? Im zweiten Fall lohnt sich der Blick auf den Zahlungslink.

Wie schützt die Checkout-Seite sensible Zahlungsdaten?

Für eine Kartenzahlung müssen Händler weder Kartennummern am Telefon notieren noch per E-Mail entgegennehmen. Die Kundschaft gibt ihre Zahlungsinformationen auf der von PAYONE betriebenen Bezahlseite ein. Das reduziert den direkten Umgang mit sensiblen Zahlungsdaten im eigenen Betrieb.

Das ist eine konkrete Entlastung, aber keine Befreiung von sämtlichen Datenschutzpflichten in Deutschland. Namen, E-Mail-Adressen oder Auftragsdaten verarbeitet das Unternehmen weiterhin. Für diese personenbezogenen Daten gelten die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO.

Drei Punkte gehören deshalb zum sicheren Einsatz:

  • Absender erkennbar machen: Unternehmensname, Zahlungsgrund und eine bekannte Kontaktmöglichkeit mitgeben und damit Zweifel der Kunden an der Echtheit beseitigen. Gefälschte QR-Codes führen immer wieder auf betrügerische Bezahlseiten, warnt die Cybersicherheitsagentur Baden-Württemberg.

  • Sicherheitsfreigaben einplanen: Für die davon erfassten elektronischen Zahlungen gelten die Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung nach § 55 ZAG, einschließlich geregelter Ausnahmen.

  • Zuständigkeiten klären: Auch bei ausgelagerter Kartenverarbeitung bleiben laut PCI Security Standards Council eigene PCI-DSS-Aufgaben bestehen, etwa die Prüfung des Dienstleisters und seiner Sicherheitsnachweise.

Ein eigener Webshop bindet Ressourcen und ist ein großes Projekt. Die Bezahlung einzelner Bestellungen sollte keines werden. PAYONE Link bietet einen direkten Zahlungsweg für Unternehmen, die ohne Shop und Kartenlesegerät kassieren möchten.

Was den Alltag leichter macht:

  • Im Browser loslegen: Nach Freischaltung lassen sich Links ohne zusätzliche Softwareinstallation erstellen und verwalten.

  • Passende Zahlungsarten anbieten: Aus mehr als 15 Zahlungsmethoden lässt sich ein Paket für die eigene Kundschaft zusammenstellen.

  • Vertraut auftreten: Design-Optionen ermöglichen eine angepasste Käuferansicht, die in fünf Sprachen verfügbar ist.

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