Lastschrift für Online-Shops
Wissenswertes zur beliebten Zahlungsart in Online-Shops
Die Zahlungsart Lastschrift gehört in Deutschland bei Händlern und Kunden zu den beliebten und viel genutzten Zahlungsmöglichkeiten. Hierzulande wird fast die Hälfte aller unbaren Zahlungsvorgänge (Online und Offline) über das Lastschriftverfahren abgewickelt. Damit ist Deutschland das Land mit der höchsten Lastschriftnutzung in Europa. Deutsche Kunden sind seit Jahrzehnten an das Lastschriftverfahren gewöhnt – und vertrauen dieser Zahlungsart. Entsprechend möchten gerade deutsche Kunden mit dieser vertrauten Zahlungsart auch im Onlineshop bezahlen.
Der Zahlungsarten-Mix eines Online-Shops – gerade, wenn er sich überwiegend an deutsche Kunden richtet - sollte deshalb das Lastschriftverfahren beinhalten. Denn ein an Kundenwünschen ausgerichteter Zahlungsarten-Mix ist ein wesentlicher Faktor für einen erfolgreichen Online-Shop.
Für Händler und Kunden gilt es dabei einiges zu beachten. Aus Händlersicht fehlt beispielsweise eine automatische Bonitätsprüfung. Bei Bestellungen durch Neukunden kann der Händler also nicht per se davon ausgehen, dass der Neukunde über ein ausreichendes Guthaben auf seinem Konto verfügt. Wartet der Händler deshalb erst auf den erfolgreichen Eingang der Zahlung, verstreicht wertvolle Zeit. Kunden warten heutzutage aber nur ungern – und kaufen dann vielleicht in einem anderen Onlineshop. Händler müssen außerdem einige rechtliche Regeln und Datenschutzbestimmungen befolgen.
Aus Kundensicht ist die fehlende Bonitätsprüfung ebenfalls relevant: Manche Online-Händler bieten Neukunden das Lastschriftverfahren deshalb gar nicht erst an. Erst wenn eine oder mehrere Kauf-Transaktionen mit einem Kunden problemlos abgewickelt wurden, erscheint die Lastschrift als Option im Zahlungsarten-Mix für den betreffenden Kunden. Gehen Händler auf diese Weise vor, sollten sie ihre Kunden entsprechend informieren. Kennt der Kunde den Grund, warum er das Lastschriftverfahren erst bei einem späteren Kauf nutzen kann, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Neukunde den Erstkauf auch abschließt. Auch, wenn die von ihm gewünschte Lastschrift bei diesem Erstkauf noch nicht zur Verfügung steht.
Onlineshop-Betreiber und Kunden sollten sich also genauer mit den Grundlagen des Lastschriftverfahrens vertraut machen. Was die Lastschrift genau ist, ihre Funktionsweise und rechtliche Grundlagen erläutert dieser Artikel.
Das Wichtigste auf einen Blick
Beliebtheit und Anwendung der Lastschrift: Die Lastschrift ist in Deutschland eine der am häufigsten genutzten Zahlungsmethoden, sowohl online als auch offline. Sie sollte in den Zahlungsarten eines Online-Shops berücksichtigt werden, um den Bedürfnissen deutscher Kunden gerecht zu werden.
Besonderheiten für Händler und Kunden: Händler müssen die rechtlichen Grundlagen der Lastschrift beachten, wie die fehlende automatische Bonitätsprüfung für Neukunden. Kunden können das Lastschriftverfahren möglicherweise nur nach erfolgreichen Transaktionen nutzen.
SEPA-Lastschrift: Innerhalb des SEPA-Raums sind alle Lastschriften SEPA-Lastschriften. Händler sind verpflichtet, diese für alle Kunden im SEPA-Raum anzubieten, müssen jedoch klar auf mögliche Bonitätsprüfungen in ihren AGB hinweisen.
Was ist und wie funktioniert die Online-Lastschrift?
Im Unterschied zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang bei einer Lastschriftzahlung vom Zahlungsempfänger, dem Online-Händler, ausgelöst – und nicht vom Kunden. Der Händler beauftragt seine Bank, den Kaufbetrag per Lastschrift von der Kundenbank einzuziehen. Dieser Vorgang nennt sich „Lastschrifteinreichung“.
Damit der Händler die Lastschrift einreichen kann, muss die Erlaubnis des Kunden vorliegen. Diese Erlaubnis ist das „Lastschriftmandat“. Während gedruckte Lastschriftmandate nur mit Kunden-Unterschrift gültig sind, erfordert die Online-Lastschrift keine Unterschrift durch den Kunden.
Online funktioniert das Lastschriftverfahren genau wie offline. Der Kunde trägt im Onlineverfahren seine persönlichen sowie seine Kontodaten ein und erteilt durch „Abschicken“ des ausgefüllten Online-Formulars dem Händler die Erlaubnis, den Kaufbetrag von seinem Konto einzuziehen.
Was ist eine SEPA-Lastschrift?
Im Zusammenhang mit Lastschriften (und Überweisungen) taucht oft der Begriff „SEPA“ auf. Das verunsichert manchmal sowohl Händler als auch Kunden: Ist eine SEPA-Lastschrift das gleiche wie eine „normale“ Lastschrift? Und was sind „Bankeinzug“ und „Abbuchungen“?
Diese Verunsicherung ist leicht aufzulösen: Innerhalb des sogenannten SEPA-Raumes sind grundsätzliche alle Lastschriften ausschließlich als SEPA-Lastschriften ausführbar. Die in Deutschland vor Einführung der SEPA-Lastschrift gängigen Lastschriftverfahren Bankeinzug und Abbuchung sind durch das SEPA-Verfahren vollständig abgelöst. Die Begriffe „Einzugsermächtigung“ und „Abbuchungsauftrag“ sind in der Umgangssprache jedoch weiterhin geläufig und üblich. Gemeint ist heute mit Lastschrift, Bankeinzug und Abbuchung also immer das SEPA-Lastschriftverfahren.
SEPA steht für SINGLE EURO PAYMENT AREA. Dieser „Einheitliche EURO-Zahlungsverkehrsraum“ umfasst alle 27 Mitgliedsstaaten der EU und einige Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, Monaco oder Vatikanstadt. Innerhalb des SEPA-Zahlungsraum werden nationale und grenzüberschreitende Lastschriftzahlungen ohne irgendwelche Unterschiede abgewickelt. Eine Lastschrift aus Spanien oder Italien gleicht also exakt einer deutschen Lastschrift. Lastschriften außerhalb des SEPA-Raumes können formell von der SEPA-Lastschrift abweichen. Das Prinzip ist aber immer das gleiche.
SEPA-Lastschriftmandat-Pflichtangaben
Das Regelwerk für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren („SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ vom „European Payments Council“) bestimmt folgende Lastschriftmandat-Pflichtfelder:
Name und Adresse Zahlungsempfängers
Gläubiger-Identifikationsnummer (über die Deutschen Bundesbank)
Name, Adresse, Kontoverbindung (in Deutschland reicht die IBAN, bei internationale Kunden ist zusätzlich die BIC erforderlich)
Angabe, ob Dauermandat oder einmaliges Mandat
Mandatsreferenz (vom Zahlungsempfänger individuell für eine Transaktion zu vergeben)
Die Mandatsreferenz ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eineindeutige Lastschriftmandat-Identifikation. Die Mandatsreferenz kann bis zu 35 alphanumerische Stellen umfassen. Sie kann direkt im Mandat enthalten sein oder ist dem Zahler nachträglich mitzuteilen.
Versehentliche Falscheingaben sind bei IBAN und BIC hoch-unwahrscheinlich. Das dritte und vierte Zeichen der IBAN, die beiden Ziffern nach der Länderkennung, bilden eine Prüfsumme. Eine zufällig richtige Eingabe ist somit so gut wie ausgeschlossen. Händler sind diesbezüglich auf der sicheren Seite.
Der Unterschied von „Basislastschrift“ und „Firmenlastschrift“.
Die SEPA-Lastschriftverfahren unterteilen sich in die sogenannte SEPA-Basislastschrift und die sogenannte SEPA-Firmenlastschrift. Das SEPA-Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit) ist sowohl für Verbrauchern als auch Unternehmen verwendbar. Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren (SEPA B2B Direct Debit) dagegen nur von Unternehmen. Im Umfeld normaler Endkunden-Online-Shops kommt ausschließlich die Basislastschrift zum Einsatz.
Einmaliges Mandat oder Dauermandat bis auf Widerruf
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann für einen einmaligen Lastschrifteinzug oder als Dauermandat ausgestellt werden. Ein Dauermandat (wie z. B. bei Versicherungs-Lastschriften gültig) behält seine Gültigkeit bis auf Widerruf. Bei Online-Lastschriften erteilt der Kunde in der Regle ein nur einmal gültiges Mandat. Der Händler ist somit nur ein einziges Mal berechtigt, den Kaufpreis einzuziehen.
Kunden haben 8 Wochen Recht auf Lastschrift-Widerruf
Kunden können ein SEPA-Lastschriftmandat ohne Angabe von Gründen (!) innerhalb von 8 Wochen widerrufen. Im Widerrufs-Fall bucht die Kunden-Bank den gezahlten Betrag zurück, unabhängig davon, ob der Kunde die Ware zurücksendet. Behält er die Ware ist der Händler gezwungen, seine Forderung auf eine andere Art geltend zu machen (Anschreiben mit Zahlungsaufforderung und ggf. den Rechtsweg einschlagen). Im Streitfall, z. B. bei schwerwiegenden Waren-Mängeln, verlängert sich die gesetzliche Widerrufs-Frist auf bis zu 13 Monate.
Lastschriftrückgabe bei nicht gedecktem Kunden-Bankkonto
Ein Kunde kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, auch wenn er auf seinem Konto nicht über ein ausreichendes Guthaben verfügt. Eine diesbezügliche Prüfung ist im Lastschriftverfahren per se nicht vorgesehen! Ist das Kunden-Bankkonto nicht ausreichend gedeckt, kann der Händler die Lastschrift zwar einreichen und im ersten Schritt erscheint auf dem Händler-Bankkonto auch der entsprechende Zahlungsbetrag. Jedoch wird diese Buchung wenig später rückgängig gemacht.
Dieser Vorgang nennt sich Lastschriftrückgabe bzw. Rücklastschrift. Für die Lastschriftrückgabe erhebt die Kundenbank eine Gebühr, die zunächst der Händler zu tragen hat (meist etwa 5 Euro, aber abhängig von der jeweiligen Bank).
Problematisch ist das vor allem dann, wenn der Händler die Ware bereits vor der Lastschriftrückgabe versendet hat. Für diesen Fall stellt die Kundenbank dem Händler die Kontaktdaten des Kunden zur Verfügung. Der Händler kann so seine Forderung auf andere Weise geltend machen: Mit Zahlungsaufforderung anschreiben und ggf. den Rechtsweg gehen. Das verursacht einen hohen Aufwand und im schlechtesten Fall – falls der Kunde zahlungsunfähig ist und die Ware nicht zurücksendet – bleibt der Händler auf seine Kosten sitzen.
Generell lässt sich jedoch feststellen, dass eine Rücklastschrift überwiegend unabsichtlich aufgrund eines „Kundenversehens“ zustande kommt. D.h. Kunden kommen der erneuten Zahlungsaufforderung des Händlers nach. Weist der Händler in den Online-Shop-AGB darauf hin, sind Kunden auch verpflichtet, die angefallene Rückbuchungsgebühr zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen.
Lastschriftrückgaben vermeiden bzw. das Risiko senken
Das Risiko des Zahlungsausfalls lässt sich ausschließen, wenn der Händler vor Warenversand mehrere Tage wartet. Da Kunden heutzutage einen schnellen Versand der Ware wünschen und erwarten, ist dies allerdings keine empfehlenswerte Vorgehensweise. Mitbewerber sind online nur einige „Clicks“ entfernt.
Alternativ lässt sich schon direkt während des Online-Kaufvorgangs eine Bonitätsprüfung durchführen. Das garantiert kein gedecktes Kundenkonto, gibt aber Auskunft über das generelle Zahlungsverhalten des Kunden. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Wie sicher ist Zahlung per Lastschrift im Internet?
Lastschriftzahlungen im Internet sind genauso sicher wie alle anderen Online-Zahlungsarten. Die Sicherheit der Lastschrift-Transaktionen wird durch die sichere Infrastruktur der Zahlungsdienstleister gewährleistet. Händlerseitig ist drüber hinaus sicherzustellen, dass der Onlineshop auf sicheren Servern gehostet ist (erkennbar am "https://" in der Netzadresse, der URL). Wer seinen Onlineshop bei bekannten Shop-Anbietern eingerichtet hat, ist diesbezüglich auf der sicheren Seite. Wer ein eigenes CMS mit Shopsystem-Plugin betreibt, muss immer dafür sorgen, dass sowohl das CMS als auch der Shop und das Zahlungs-Plugin (mehr dazu im Abschnitt "Wie ist die Lastschrift in den Zahlungs-Mix zu integrieren?") auf aktuellstem Stand sind.
Wie kann der Händler für Neukunden eine Bonitätsprüfung durchführen?
Für Online-Händler besteht die Möglichkeit, generell oder auch nur bei Neukunden eine Bonitätsprüfung schon im Vorfeld während des Kaufvorgangs durchzuführen. Die Bonitätsprüfung gibt nur Auskunft, wie wahrscheinlich der Kunde einer Forderung nachkommt. Geprüft wird nicht der Kontostand bzw. die Konto-Deckung. Fällt die Bonitätsprüfung ungünstig aus, besteht für den Händler die Möglichkeit, beim Check-Out die SEPA-Lastschrift auszublenden.
Zur Integration der Bonitätsprüfung in einen Onlineshop bieten externe Dienstleister Lösungen. Für den Händler am einfachsten und komfortabelsten ist jedoch die Bonitätsprüfung direkt über den Zahlungsdienstleister, über den alle Zahlungen ohnehin abgewickelt werden. Bei PAYONE kann die Bonitätsprüfung über den Service „Risikomanagement“ erfolgen. Dieser zusätzliche Service kostet zwar eine kleine, zusätzliche Gebühr, mindert jedoch gerade bei Neukunden das Risiko des Zahlungsausfalls.
Wie kann ein Neukunde trotz fehlender Bonitätsprüfung bestellen?
Als Neukunde hat man nicht das Recht, auf dem SEPA-Lastschriftverfahren zu bestehen. Führt ein Online-Händler keine Bonitätsprüfung durch, liegt es in seinem Ermessen, Kunden die Bezahlung per Lastschrift zu ermöglichen. Das gilt für Neu- und Bestandskunden.
Fehlt beim Check-Out das Lastschriftverfahren, weil ein Händler keine Bonitätsprüfung durchführt und Neukunden grundsätzlich kein Lastschriftverfahren anbietet, besteht für Neukunden nur die Möglichkeit, auf eine andere, für den Händler sichere Zahlungsmethode umzusteigen. Zahlungen per Vorkasse, SOFORT-Überweisung und Kreditkarte sind fast immer möglich, viele Händler setzen auch auf den beliebten Rechnungskauf.
Alternativ kann ein Händler den Versand mit einigen Tagen Verzögerung anbieten. Denn wartet der Händler mehrere Tage, kann er sichergehen, dass keine Lastschriftrückgabe erfolgt. Als Neukunde müsste man sich nur mit der längeren Lieferzeit abfinden.
Welche rechtlichen Bedingungen sind für Händler zu befolgen?
Die für Online-Händler wichtigste rechtliche Bedingung ist die Pflicht, das SEPA-Lastschriftverfahren zwingend im gesamten SEPA-Raum anzubieten – oder gar nicht. Das Lastschriftverfahren auf deutsche Kunden zu beschränken, ist als sogenannte „SEPA-Diskriminierung“ nicht zulässig. Das Lastschriftverfahren nur für den SEPA-Raum anzubieten - und nicht außerhalb – ist dagegen gestattet.
Der Gedanke, die SEPA-Lastschrift nur für deutsche Kunden anzubieten, ist durchaus nachvollziehbar. Nicht-deutsche Rücklastschriften oder Widerrufe sind komplizierter zu bearbeiten als innerdeutsche Fälle. Das wäre per „Geo Blocking“ – per Auslesen der IP-Adresse des Kunden – praktisch recht einfach möglich. Aber: Wer einer Kundengruppe innerhalb des SEPA-Raumes das Lastschriftverfahren anbietet, muss das Lastschriftverfahren allen Kunden im SEPA-Raum ermöglichen.
Für Neukunden oder den Fall der negativen Bonitätsauskunft ist es jedoch grundsätzlich erlaubt, die Lastschrift-Zahlungsoption auszublenden.
Bonitätsprüfung muss dem Kunden bekannt gemacht werden
Zu beachten ist, dass in den AGB auf die Bonitätsprüfung ausdrücklich und zwingend hinzuweisen ist (die sogenannte SCHUFA-Klausel). Das gilt bei der Prüfung durch externe Dienstleister genau wie bei Prüfung durch den Payment Service Provider.
Transaktionen ins Ausland über 12.500 € sind meldepflichtig
Im Online-Handel sicher nicht häufig der Fall: Grenzüberschreitende Zahlungen über EUR 12.500, müssen der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Das gilt für eingehende wie geleistete Zahlungen, also auch für eine per Lastschrift eigezogene Zahlung über EUR 12.500.
SEPA-Lastschriften werden innerhalb eines Geschäftstages abgewickelt
Diese Regelung betrifft nicht den Händler, ist im Geschäftsalltag aber durchaus wichtig. Laut den gesetzlichen Bestimmungen ist eine SEPA-Lastschrift seitens der Banken zwingend innerhalb eines Geschäftstages abzuwickeln. Das gilt innerhalb des gesamten SEPA-Raumes und auch für grenzüberschreitende Transaktionen. Es ist also irrelevant, ob eine Lastschrift aus Deutschland oder aus Spanien eingezogen wird. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Lastschrift-Einzug sehr spät an einem Tag erfolgt. In diesem Fall kann die Buchung erst am darauffolgenden Geschäftstag auf dem Händlerkonto eingehen.
Was kostet die Lastschrift Händler bzw. Kunden?
Die Kosten für eine SEPA-Lastschrift lassen sich nicht generell beziffern. Sie gehört jedoch für die Händler zu den günstigsten Zahlungsarten. Neben der Kontrolle über den Zahlungszeitpunkt ist das für Händler der Hauptgrund für die große Beliebtheit des SEPA-Lastschriftverfahrens.
Für Kunden ist die SEPA-Lastschrift grundsätzlich kostenlos. Bei Geschäftskonten ist allerdings durchaus möglich, dass für individuelle Buchungen oder Kontobewegungen Gebühren anfallen. Da eine Lastschrift eine Buchung auslöst, fällt auch die entsprechende Gebühr an.
Wie ist die Lastschrift in den Zahlungs-Mix zu integrieren?
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist am einfachsten über das Zahlungs-Plugin des Zahlungsdienstleisters zu integrieren. PAYONE stellt bspw. für alle wichtigen und weit verbreiteten Onlineshop-Systeme (CMS- oder Cloud-basiert sowie für SaaS-Lösungen) ein Zahlungs-Plugin zur Verfügung. Für individuell programmierte Online-Shops, Open-Source- und On-Premise-Lösungen bietet PAYONE eine Programmierschnittstelle (API - Application Programming Interface) zur Anbindung an die Zahlungsinfrastruktur von PAYONE. Innerhalb des Zahlungs-Plugins bzw. der API erfolgt die Auswahl des Zahlungsarten-Angebots, also auch der SEPA-Lastschrift.
Für den Online-Shop erfolgt via Zahlungs-Plugin die einmalige Einrichtung der SEPA-Lastschrift als Zahlungsart-Angebot. Die gesamte Lastschrift-Zahlungsabwicklung übernimmt danach das Online-Shop-Zahlungsplugin des Zahlungsdienstleisters automatisch.