FAQs Identifikation

Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Identifikation unserer Geschäftspartner im Rahmen der Begründung einer Geschäftsbeziehung verpflichten uns internationale gesetzliche
Vorschriften zusätzlich zur Überprüfung und Verifizierung der Identifikationsdaten
im laufenden Geschäftsbetrieb.

Wir als deutsches Zahlungsinstitut sind – als Grundlage für Auszahlungen an Sie – somit verpflichtet, Sie als unseren Vertragspartner gemäß § 11 GwG zwingend zu legitimieren.

FAQs IDENTIFIKATION GEMÄß GWG