Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Identifikation unserer Geschäftspartner im Rahmen der Begründung einer Geschäftsbeziehung verpflichten uns internationale gesetzliche
Vorschriften zusätzlich zur Überprüfung und Verifizierung der Identifikationsdaten
im laufenden Geschäftsbetrieb.
Wir als deutsches Zahlungsinstitut sind – als Grundlage für Auszahlungen an Sie – somit verpflichtet, Sie als unseren Vertragspartner gemäß § 11 GwG zwingend zu legitimieren.
FAQs IDENTIFIKATION GEMÄß GWG
- 1. Warum muss ich mich identifizieren?
- 2. Warum muss ich mich per Video Identifizieren?
- 3. Wer kontaktiert mich zur Identifizierung?
- 4. An wen werden meine Ausweisdaten übermittelt?
- 5. Was benötige ich zur Identifikation?
- 6. Welche Ausweisdokumente dürfen bei der Identifikation verwendet werden?
- 7. Kann ich auch ein abgelaufenes Ausweisdokument verwenden?
- 8. Wie läuft das Video Ident Verfahren ab?
- 9. Ist der Identifikationsservice auch in anderen Sprachen vorhanden?
- 10. Wie lange habe ich Zeit mich zu verifizieren?
- 11. Was passiert wenn ich mich nicht identifizieren?